Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offenbarte der Gesetzentwurf der Landesregierung für eine gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz „erhebliche verfassungsrechtliche Mängel“ bei der heutigen Anhörung. „Dieser Gesetzentwurf stellt nicht ausreichend sicher, dass vertrauliche Dateien von Gerichten und Staatsanwaltschaften gegen unerlaubte Zugriffe geschützt sind. Die richterliche Unabhängigkeit und damit die Funktionsfähigkeit der Justiz werden nicht so klar beachtet, wie es der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht in einem Urteil gefordert hat. Die schwarz-gelbe Landesregierung muss ihren Gesetzentwurf dringend nachbessern“, fordert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens.
Zwar sei die Einrichtung einer zentralen Stelle, die für die gesamte IT-Infrastruktur der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig sei, aus seiner Sicht durchaus sinnvoll. „Dabei muss aber die Gewaltenteilung und damit eine klare Trennung zwischen Exekutive und Judikative eingehalten werden. Niemandem ist damit gedient, wenn vertrauliche Daten etwa über Ermittlungen gegen Personen, deren Unschuld sich später erweist, einem unübersehbaren Personenkreis bekannt werden können. Niemand möchte, dass über falsche Anschuldigungen getuschelt oder diese gar veröffentlicht werden. Die Landesregierung muss ihren unzulänglichen Gesetzentwurf deutlich nachbessern, sonst ist er nicht zustimmungsfähig“, so Jürgens.
Der Abgeordnete erwartet bis zur nächsten Sitzung des Rechtsauschusses am 30. November 2011 einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und FDP.
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