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03.03.2009

Investitionsprogramm: GRÜNE Änderungsvorschläge für mehr Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Korruptionsprävention und Transparenz

Mit mehreren parlamentarischen Initiativen will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sicherstellen, dass Gelder aus dem Investitionsprogramm von Bund und Land umfassend in Projekte fließen, die einen nachhaltigen und fortdauernden Nutzen für das Gemeinwesen bieten. „Gerade weil das Paket schuldenfinanziert ist und die finanziellen Spielräume von Land und Kommunen durch Zins und Tilgung in den kommenden Jahren eingeschränkt werden, muss besonders darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen nachhaltig und zukunftsfest sind. Deshalb stehen wir den Investitionen von 1,84 Milliarden Euro für Schulen, Hochschulen und Krankenhäuser grundsätzlich positiv gegenüber, bei den 770 Millionen Euro, die nach dem Willen der CDU/FDP-Landesregierung vor allem in Beton gegossen werden sollen, fehlt allerdings bisher die Nachhaltigkeit. Hier vermissen wir die Möglichkeit für Investitionen in eine verstärkte energetische Sanierung, Nahwärmenetze, den öffentlichen Personennahverkehr, Kinderbetreuung und die Breitbandversorgung des öffentlichen Raums. Um der Landtagsmehrheit die Möglichkeit zu geben, die von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzentwürfe zu verbessern, haben wir heute Änderungsanträge beschlossen und werden eine 3. Lesung beantragen“, kündigt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Tarek Al-Wazir, an.

Im Einzelnen wollen DIE GRÜNEN im Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen ausdrücklich verankern, dass alle Neu- und Umbauten mit effizienter Wärmedämmung und energiesparenden Heizanlagen ausgerüstet werden. Zudem soll bei allen Investitionsmaßnahmen auch an behinderte und alte Menschen gedacht und eine weitgehende Barrierefreiheit verwirklicht werden. „Ganz wichtig ist uns“, so die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, „dass die Landesinvestitionen vorrangig in die energetische Sanierung und den öffentlichen Personennahverkehr fließen. Deshalb soll es dem Land ermöglicht werden, nicht nur für die Umsetzung von Straßenbauprojekten neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen, sondern auch für den Ausbau  von Bussen und Bahnen.“

Änderung der Finanzierung durch Kommunen notwendig

Eine Ungerechtigkeit für finanzschwache Kommunen sehen DIE GRÜNEN in dem Umstand, dass die Zinslasten aus den Darlehen, mit denen  die kommunalen Investitionen ermöglicht werden, nach den Vorstellungen der Landesregierung dem kommunalen Finanzausgleich vorab entzogen werden sollen. „Damit besteht die Gefahr, dass finanzschwache Kommunen, die die Investitionsprogramme nur wenig in Anspruch genommen haben, durch verminderte Schlüsselzuweisungen danach einen überproportional großen Teil der Zinslasten tragen müssen. Dies würde den Sinn des Finanzausgleichs in sein Gegenteil verkehren. Wir GRÜNE schlagen deshalb vor, dass die Belastung der einzelnen Kommune auf der Höhe der Zinszahlungen für das von ihr selbst in Anspruch genommene Investitionsvolumen begrenzt wird“, so Sigrid Erfurth. Damit das Konjunkturpaket kein reines Bürgermeister- oder Landräte-Programm wird, wollen DIE GRÜNEN eine angemessene Beteiligung der kommunalen Parlamente sicherstellen, was ohne Zeitverzug möglich sei.

Fairen Wettbewerb und Korruptionsschutz gewährleisten

Auch wenn bei der Realisierung der Investitionsprogramme eine zügige Auftragsvergabe gewährleistet werden solle und vorübergehende Veränderungen im Vergaberecht hilfreich seien, müssten weiterhin faire Wettbewerbsbedingungen herrschen und korruptives Verhalten wirkungsvoll verhindert werden. Auf Kritik der GRÜNEN stößt deshalb, dass die Landesregierung bei den Bedingungen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben weit über die Vorgaben der Großen Koalition in Berlin hinausgeht. DIE GRÜNEN fordern deshalb, die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen – wie vom Bund vorgeschlagen – bei 100 000 Euro anzusetzen und nicht auf 250 000 Euro anzuheben. Weiter halten DIE GRÜNEN eine befristete Veränderung des Vergaberechts nur für eine Zeitspanne von zwei Jahren für gerechtfertigt – wie dies Bund und EU vorsehen – und nicht eine Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2012, wie es die Landesregierung plant und für die es keinen sachlichen Grund gebe, da das Konjunkturpaket dann schon längst investiert sei. Um die Transparenz der Auftragsvergabe zu erhöhen, schlagen DIE GRÜNEN vor, alle vergebenen Aufträge öffentlich – auch im Internet – zu dokumentieren. „So können sowohl abgewiesene Konkurrenzunternehmen als auch die breitere Öffentlichkeit die Entscheidungen nachprüfen, ohne dass Zeitverzögerungen eintreten.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

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