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16.02.2011

Inklusion im Schulgesetz - Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Ausnahme zur Regel machen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem der Anspruch auf inklusive Beschulung und verbindliche Umsetzungsschritte bis zum Schuljahr 2017/18 im hessischen Schulgesetz verankert werden sollen. Damit gehen DIE GRÜNEN weiter als Kultusministerin Henzler (FDP) in ihrem Gesetzentwurf, den DIE GRÜNEN auch in diesem Punkt als „unzureichend“ ansehen. „Unser Änderungsantrag sieht vor, dass der Besuch der allgemeinen Schule von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen von der Ausnahme zur Regel wird. Eine Beschulung an Förderschulen erfolgt demnach nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und diese Wahlmöglichkeit wird festgeschrieben“, so der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Mathias Wagner. Auch solle es die Möglichkeit geben, Schwerpunktschulen für diese Schülerinnen und Schüler einzurichten.

„Das Land Hessen ist seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 aufgefordert, die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im allgemeinen Schulsystem umzusetzen. Der Gesetzentwurf von Kultusministerin Henzler (FDP) setzt dies jedoch völlig unzureichend um und ist in den entscheidenden Punkten vage. Das Recht auf inklusive Beschulung wird zwar proklamiert, allerdings wird dies an die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen gekoppelt. Letztlich ändert sich dadurch konkret kaum etwas, denn auch bisher haben fehlende Lehrerstellen und Sachmittel in vielen Fällen dazu geführt, dass diese Schülerinnen und Schüler keinen Platz an der Regelschule gefunden haben.“

„Wir zeigen mit unserem Änderungsantrag einen realistischen Weg auf, wie Inklusion in Hessen umgesetzt werden kann. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass die Förderschullehrer den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen an die allgemeine Schule folgen und nicht mehr die Schülerinnen und Schüler den Lehrerinnen und Lehrern an die Förderschule. Auch bei der Inklusion steht für uns die Wahlfreiheit an erster Stelle: Eltern können wählen, ob sie für ein Kind mit Behinderung einen Platz an einer allgemeinen Schule wünschen oder aber an der Förderschule. Bei dieser Entscheidung werden die Eltern unabhängig beraten“, erläutert Mathias Wagner.

„Die sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren werden nach unserem Vorschlag der jeweiligen Schule, für die sich die Eltern der Schülerin oder des Schülers entschieden haben, die notwendige Unterstützung sicher. Förderschullehrerinnen und -lehrer müssen also in dem Maße den allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt werden, wie sich die Eltern für ihre Kinder für den Besuch der allgemeinen Schule entscheiden.“

Darüber hinaus sollen die kommunalen Schulträger ermächtigt werden, einzelne allgemeine Schulen zu Schwerpunktschulen für Inklusion zu erklären. Somit besteht die Möglichkeit, dass nicht an jeder Schule jede Fördermöglichkeit (und die damit evtl. verbundenen baulichen Maßnahmen) vorgehalten werden muss. Demnach besteht auch die Möglichkeit, mehrere Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schule bzw. in einer Klasse zu bündeln. Voraussetzung ist jedoch die Wohnortnähe der inklusiven Beschulung.

„Die Umsetzung der UN-Konvention wird ein Prozess sein und die Schulen brauchen zum Gelingen dieses Prozesses entsprechende Rahmenbedingungen und Mittel. Unser Vorschlag sieht vor, dass der Anspruch auf inklusive Beschulung bis zum Schuljahr 2017/2018 vollständig verwirklicht ist. Die Staatlichen Schulämter und kommunalen Schulträger müssen sicherstellen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die eine allgemeine Schule besuchen können, kontinuierlich gesteigert wird. Dabei sind die im Gesetz vorgesehenen Mindestquoten zu beachten und es ist im Einzelfall nachzuweisen, warum die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung noch nicht geschaffen werden konnten“, so Mathias Wagner.

Den Änderungsantrag finden Sie im Internet unter: https://www.gruene-hessen.de/themen/bildung/

https://www.gruene-hessen.de/landtag/parlament/gesetz-zur-aenderung-des-hessischen-schulgesetzes-und-des-hessischen-personalvertretungsgesetzes/


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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