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19.11.2009

Im Nachbarrecht Wärmedämmmaßnahmen erleichtern - GRÜNE: Regelung auch für Reihenhäuser der 60er bis 80er Jahre nötig

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen, dass im Nachbarrecht nach über zweijähriger Diskussion die Wärmedämmung von auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäuden bald erleichtert wird, sehen aber noch wichtigen Änderungsbedarf im Detail. „Um die Wärmedämmung auch bei beidseitiger Grenzbebauung zu ermöglichen, haben wir einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Denn auch die Besitzer von in der Höhe oder zur Seite versetzten Reihenhäusern sollen von der neuen Regelung profitieren“, fordert die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Ursula Hammann. DIE GRÜNEN hatten bereits vor zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, dem die Landesregierung im vergangenen Jahr erstmals mit einem eigenen Vorschlag gefolgt war.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sehe nur eine erleichterte Wärmedämmung bei einseitiger Grenzbebauung vor, also beispielsweise in Fällen, in denen sich an ein auf der Grenze stehendes Gebäude auf dem Nachbargrundstück eine Hofeinfahrt anschließt. „Mit dieser Regelung schaffen wir die Voraussetzung, historisch gewachsene Dorfkerne energetisch zu modernisieren – das ist gut. Notwendige Klimaschutzmaßnahmen in den in die Jahre gekommenen Reihenhaussiedlungen der sechziger bis achtziger Jahre zu erleichtern wäre aber noch besser“, erläutert Hammann den wesentlichen Unterschied der GRÜNEN Forderungen zum Regierungsentwurf.

Um diese Frage nochmals diskutieren zu können, werden die GRÜNEN eine dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragen, sodass die Erleichterung der Wärmedämmung bei Grenzbebauung im Dezember im Landtag verabschiedet werden kann.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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