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19.11.2009

Hochschulzulassung: zentrale Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz

Angela Dorn zum Staatsvertrag zur Hochschulzulassung

„In einem so sensiblen Bereich wie der Hochschulzulassung zeigt die Landesregierung ein gefährliches Hauruckverfahren und Experimente zu Lasten der Studienbewerberinnen und Studienbewerber. Die Landesregierung müsste bei ihrem Begleitgesetz zum Staatsvertrag eigentlich möglichst umsichtig agieren, da bei der Hochschulzulassung das Grundrecht auf freie Studienwahl berührt wird. Doch mit den Sonderwegen von Schwarz-Gelb bei der Hochschulzulassung droht die Gefahr von Willkür bei der Auswahl der Studierenden und einer verstärkter Auslese sowie ein erheblicher Mehraufwand für die Hochschulen“, so die Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Studierenden, Angela Dorn, in der heutigen Plenardebatte zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung.

„Der Staatsvertrag ist sicherlich nicht der gelungenste Kompromiss für eine funktionierende und sozial gerechte Hochschulzulassung, aber zumindest ein Konsens auf dem aufgebaut werden kann. Das Begleitgesetz der Landesregierung geht in einigen Punkten zum Nachteil für die Hochschulbewerber über den Staatsvertrag hinaus.“

„Ein hochschulrechtlicher Flickenteppich ist schädlich für die Bewerber, die sich bundesweit und ohne Ländergrenzen im Kopf bewerben wollen. Der Landesregierung sind allerdings ihre eigenen Interessen und die einzelner Hochschulen allerdings wichtiger, als die Hochschulzulassung bundesweit zu koordinieren und möglichst einheitlich zu gestalten. Die Leitragenden werden wieder einmal die Studienbewerber sein. Mit unseren Anträgen wollen wir erreichen, dass die Hochschulzulassung ihrer zentralen Aufgabe mit hoher sozialer Relevanz gerecht wird.“

„Die geplante Verpflichtung zu einem weiteren Auswahlkriterium bei der Auswahl von Studienbewerbern zusätzlich zu der Durchschnittsnote wurde nicht ausreichend bedacht. Dies bedeutet einerseits einen immensen zusätzlichen Aufwand für die Hochschulen ohne dass ihnen der Mehraufwand kompensiert werden wird. Weiter sind die vorhergesehenen Auswahlkriterien wie die Einschätzung von Eignung und Motivation durch ein Auswahlgespräch ohne klare Qualitätskriterien gefährdet durch subjektive Fehleinschätzung oder gar ‚Vitamin B‘.“

Bei der Ermittlung der Studienplatzkapazitäten hat die Landesregierung eine gefährliche Experimentierklausel eingefügt: Statt nach Ausbildungsaufwand und nachgewiesenem Lehrangebot, wie es im Staatsvertrag geregelt ist, gibt es nun eine neue Möglichkeit auf Grundlage haushaltsrechtlicher Budgets die Zahl der Studienplätze zu ermitteln. Das heißt aber nichts anderes, dass Bewerber vergleichbarer Studiengänge ungleich behandelt werden. So wird für den erhöhten Betreuungsaufwand in Exzellenzstudiengängen eine dauerhafte Überbelastung der restlichen vergleichbaren Studiengänge hingenommen.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, für eine stärkere Koordinierung der Länder bei der Hochschulzulassung und für eine verpflichtende Teilnahme aller Hochschulen aller Bundesländer einzutreten, wenn das Serviceverfahren funktioniert. Denn der Erfolg der Servicestelle und Synergieeffekte gibt es erst bei einer breiten und koordinierten Teilnahme seitens der Hochschulen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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