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02.09.2021

Hessen unterstützt Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit

Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren muss beendet werden

Kathrin Anders, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Geburtshilfe:

„Ungewollte Kinderlosigkeit ist für Betroffene eine große Belastung. Die körperlichen und seelischen Folgen sind für alle Beteiligten enorm. Deswegen unterstützt Hessen bereits seit 2016 verheiratete und unverheiratete Paare. Da Krankenkassen durchschnittlich nur 3 Kinderwunschbehandlungen zahlen, übernimmt Hessen die vierte Behandlung und bezuschusst diese mit 50% der Kosten. Leider gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Übernahme der hohen Kosten. Zudem existiert immer noch eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren. Da eine Samenspende laut Bundesgesetz immer nur von dem Ehepaar selbst kommen darf, sind besonders lesbische Paare stark benachteiligt. Hier bedarf es dringend einer Anpassung auf Bundesebene, um auch lesbischen Paaren Kinderwunschbehandlungen zu ermöglichen. Zudem würde eine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme über die Krankenkassen allen Paaren bundesweit Planungssicherheit geben. Diese zwei Voraussetzungen sind dringend erforderlich, damit allen ungewollt kinderlosen Paaren wenigstens finanziell geholfen werden kann. Wir GRÜNE unterstützen dies ausdrücklich, wie schon im Koalitionsvertrag 2013 implementiert.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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