Mit dem Entwurf eines Hessischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (HGVFG) wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den hessischen Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Der Bund stellt dem Land Hessen derzeit jährlich rund 96,5 Millionen Euro für den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung. Ab 1. Januar 2014 entfällt jedoch die so genannte verkehrliche Zweckbindung der Fördermittel des Bundes. Dann könnte das Land auch andere Investitionen mit dem Geld tätigen. Andere Bundesländer wie z. B. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben bereits seit langem Landesgesetze, Hessen hinkt hier hinterher.
„Das Gesetz soll Planungssicherheit für Kommunen, Verkehrsunternehmen und andere Vorhabenträger schaffen, um auch zukünftig Fördermittel erhalten zu können. Die dem Land für den Verkehrsbereich zustehenden Finanzhilfen sollen auch nach 2013 ausschließlich für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Lärmsituation in Gemeinden verwendet werden. Denn auch nach 2013 sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur dringend nötig. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen in Hessen erhalten mit diesem Gesetz über dieses Datum hinaus verlässliche Förderkriterien für die Finanzierung von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus“, erläutert Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf.
Die GRÜNEN setzen bei den förderungsfähigen Vorhaben verstärkt auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Radverkehr. Neu ist außerdem, dass auch der Erhalt von Schienenwegen und Straßen gefördert wird. Außerdem muss bei Straßenbauvorhaben der Erhalt vor einem Aus- oder Neubau stehen.
„Wir haben die förderungsfähigen Vorhaben weitgehend an das bestehende Bundes-GVFG angelehnt, allerdings erweitert und präzisiert. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine wirkliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse frei von Stau, Lärm und Abgasen zu erzielen, legen wir mit der eingeführten Mittelquotierung den Schwerpunkt der Förderung mit 60 Prozent auf Vorhaben des ÖPNV. Auch der Radverkehr soll zukünftig mit einer festen Quote von 10 Prozent gefördert werden. In der Vergangenheit stellte sich die Verteilung der Mittel durch die Landesregierung genau umgekehrt dar. So kann aber keine Verkehrswende eingeleitet werden. Daher setzen wir auch auf die Erweiterung des Förderkatalogs um Carsharing- und Fahrradstationen und eigenständig geführte Radwege zur Vermeidung und zur Reduktion des PKW-Verkehrs“, so Karin Müller.
„Außerdem haben wir den Erhalt von Verkehrswegen explizit mit in den Förderungskatalog aufgenommen. Denn insbesondere beim Straßenbau muss zukünftig der Erhalt und damit auch der Werterhalt, im Vordergrund stehen und nicht der Neubau. Bei der Instandsetzung von hessischen Gemeindestraßen besteht ein erheblicher Nachholbedarf.“
Eine weitere Neuerung ist die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen, die zur Verbesserung der Lärmsituation dringend erforderlich sind.
„Aus der Kartierung im Rahmen der ersten Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie geht hervor, dass in Deutschland rund 1 Million Menschen Gesundheitsrisiken durch Verkehrslärm ausgesetzt sind. Allerdings wurden in dieser ersten Stufe nur Bundesfern- und Landesstraßen aufgenommen. Ein vollständiges Bild wird es erst nach der zweiten Stufe 2012 geben, wenn auch das nachgeordnete Straßennetz berücksichtigt wird. Es zeichnet sich aber jetzt schon ab, dass auf die Kommunen einen erhebliche Last für Lärmschutzmaßnahmen zukommt wird. Daher soll künftig auch die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in kommunaler Baulast ermöglicht werden“, stellt Karin Müller die Lösungsansätze für bestehende Problemlagen dar.
Mit dem Gesetzentwurf für ein HGVFG legen die GRÜNEN einen weiteren Baustein für eine nachhaltige, zukunftsgewandten Mobilität, die insbesondere den Menschen in Städten und Gemeinden zu Gute komme. Nur mit einem starken und gut ausgebauten ÖPNV könnten die Klimaschutzziele erreicht werden. Dieses Anliegen solle der vorliegende Gesetzentwurf unterstützen.
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