Inhalt

07.12.2012

GRÜNE wollen mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ─ Hessen soll verbindliche Hygiene-Ampel einführen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, sobald wie möglich in Hessen eine verbindliche Hygiene-Ampel einzuführen. Durch eine solche Hygiene-Ampel soll für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Gaststätten und anderen lebensmittelverarbeitenden Betrieben mehr Transparenz geschaffen werden. Nachdem auf Bundesebene das Aus für ein solches System verkündet wurde, sehen DIE GRÜNEN jetzt das Land in der Pflicht. Ein entsprechender Antrag der GRÜNEN steht in der kommenden Woche im Plenum auf der Tagesordnung. Laut einer von Foodwatch in Auftrag gegebenen Untersuchung fordern mehr als 93 Prozent der Verbraucher ein solches System.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben lange genug auf die Einführung einer Hygiene-Ampel warten müssen. Es muss jetzt endlich etwas geschehen. Durch ein Landesgesetz kann dies geregelt werden“, erklärt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer. Die Abgeordnete stützt ihre Forderung auch auf die hohe Beanstandungsrate in hessischen Gaststätten und Imbissbetrieben. So sei im Jahr 2011 festgestellt worden, dass bei den kontrollierten  Speisegaststätten eine Beanstandungsquote von 19,6 Prozent und bei Imbissen 18,6 zu verzeichnen war. Eine weitere Erhöhung gegenüber dem Jahr 2010, wo es bei Gaststätten zu einer Beanstandungsquote von 17,8 Prozent und bei Imbissen von 17,5 Prozent gekommen ist. „Das ist fast jeder fünfte Betrieb, der beanstandet wurde.“ Eine deutlich zu hohe Zahl nach Ansicht der GRÜNEN.

Konkret sehen die Vorstellungen der GRÜNEN so aus: Die Hygiene-Ampel soll ein Gütesiegel für hygienisch einwandfrei arbeitende Lebensmittelbetriebe sein. Betrieben, die bei einer Kontrolle nicht positiv bewertet wurden, wird die Möglichkeit eingeräumt, die festgestellten Mängel binnen vier Wochen abzustellen und sich binnen weiterer vier Wochen erneut kostenpflichtig kontrollieren zu lassen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden nach einem standardisierten Verfahren im Internet veröffentlicht. Zudem verpflichten sich die Betriebe, eine so genannte „Hygiene-Ampel“ im Eingangsbereich des Betriebes von außen gut sichtbar anzubringen. Sie soll das Ergebnis der letzten drei amtlichen Kontrollen des Betriebs nach den Ampelfarben in drei Kategorien abbilden. Dabei ist Grün für die Betriebe vorgesehen, bei denen keine Mängel festgestellt wurden.

„Ein ähnliches System funktioniert in Dänemark bereits seit 2001. Dort wurde durch die Einführung eines Smiley-Systems für mehr Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt. Das war erfolgreich, denn die Quote der Beanstandung sank um 16 Prozent. Das wäre auch für Hessen ein schöner Erfolg“, wünscht sich Martina Feldmayer.

Beanstandungsquote

Antrag


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt