Die GRÜNEN im Landtag haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem neu gewählte Landtagsabgeordnete erst 30 Tage vor Beginn der Legislaturperiode Diäten und weitere Leistungen erhalten. Bislang stehen die Bezüge den Abgeordneten bereits unmittelbar nach der Landtagswahl zu. „Aufgrund des frühen Wahltermins am 22. September würde das für die kommende Landtagswahl bedeuten, dass neu gewählte Abgeordnete fast vier Monate lang vor Beginn der Legislaturperiode bereits Leistungen erhalten. Gleichzeitig wären auch die Abgeordneten des dann noch amtierenden jetzigen Landtags zu finanzieren. Das ist in Zeiten knapper Kassen nicht vermittelbar. Aus unserer Sicht reicht es aus, wenn Abgeordnete einen Monat vor dem tatsächlichen Beginn ihrer Parlamentsarbeit ihre Bezüge erhalten, um sich so angemessen auf ihre Aufgabe vorbereiten zu können“, erläutert der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN, Mathias Wagner.
Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler könnte durch eine solche Begrenzung der Leistungen ein Betrag von rund einer Million Euro eingespart werden.
Einigung mit allen Fraktionen angestrebt
Die GRÜNEN werden mit den anderen Fraktionen das Gespräch über ihren Gesetzentwurf suchen, um möglichst zu einer gemeinsamen Initiative kommen. „Wir hoffen sehr, dass sich wenigstens in dieser Frage der Landtag einmal einig ist“.
Problem durch frühen Wahltermin entstanden
Bei früheren Wahlen hätte sich das Problem nicht in dieser Schärfe gestellt, weil Wahltermin und Beginn der Legislaturperiode näher beieinander gelegen hätten. „Eine Zeit von vier Monaten zwischen Wahl und Arbeitsaufnahme des neuen Landtags hat es nach meiner Erinnerung noch nie gegeben.“ Durch die Entscheidung der Landesregeirung die Landtagswahl auf den Termin der Bundestagswahl zu legen, sei das Problem offenkundig geworden. Ohne eine Neuregelung würden die Kostenersparnisse einer gemeinsamen Wahl durch die Kosten der Doppelzahlungen für alten und neuen Landtag wieder aufgefressen. „Wir lösen mit unserem Gesetzentwurf also ein Problem, dass die schwarz-gelbe Landesregierung geschaffen hat. Das taktische Kalkül von CDU/FDP in Hessen sich angesichts einer schlechten eigenen Bilanz bei der Wahl hinter Frau Merkel verstecken zu wollen, darf dem Steuerzahler nicht auch noch einen Millionenbetrag kosten.“
Um neu gewählten Abgeordneten auch jenseits der 30 Tage vor Beginn der Legislaturperiode die Teilnahme an ersten, für ihre Arbeit wichtigen Terminen zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass die gewählten Bewerberinnen und Bewerber ab Fest-stellung des Wahlergebnisses Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben. So werde bespielsweise die Teilnahme an ersten die Legislaturperiode vorbereitenden Fraktionssit-zungen möglich.
Anlage: Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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