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24.01.2013

GRÜNE: Sicherungsverwahrung verfassungsgemäß ausgestalten

Gefängnis, RechtspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht als Ergebnis der Expertenanhörung Nachbesserungsbedarf beim Gesetzesentwurf zur Sicherungsverwahrung. Im Vergleich mit den Gesetzesentwürfen anderer Bundesländer entspreche er zwar im Wesentlichen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sei aber in Teilen  unnötig restriktiv.

„Angefangen bei wichtigen praktischen Details – wie dem Anspruch auf einen separaten Sanitärbereich – über die Möglichkeiten der Untergebrachten, sich in der Anstalt zu bewegen bis hin zur Freiheitsorientierung als Unterbringungsziel sollte der Entwurf der Landesregierung nachgebessert werden. Denn auch Sicherungsverwahrte können irgendwann entlassen werden – und müssen dann zum Leben in Freiheit befähigt sein“, urteilt Jürgen Frömmrich, rechtspolitischer Sprecher  der GRÜNEN. „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Sicherungsverwahrten ihre Haftstrafe abgesessen haben – sie müssen trotzdem auf ihre Freiheit verzichten, um den Schutz der Allgemeinheit  zu sichern. Dem muss ihre Unterbringung Rechnung tragen, da ist das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil sehr eindeutig.“

Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte hatten eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung erforderlich gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass „der Gesetzgeber (…) dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden.“ Eine der wesentlichen Anforderungen, die das Verfassungsgericht formulierte, lautet:  „Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug („Abstandsgebot“…) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt.“

„Hier besteht beim Gesetzentwurf der Landesregierung noch Nachbesserungsbedarf, das hat die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss ergeben. So muss etwa der Schutz der Untergebrachten vor Übergriffen während der Unterbringung in die Gestaltungsgrundsätze aufgenommen werden“, erläutert Frömmrich. „Und viele praktische Unterbringungsbedingungen – die eigene Kleidung zu reinigen oder Medien zu nutzen – regelt der Gesetzentwurf noch zu restriktiv, insbesondere im Vergleich mit den entsprechenden Gesetzen in Niedersachsen und Baden-Württemberg.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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