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27.02.2013

GRÜNE: Schwarz-gelber Entwurf zur Sicherungsverwahrung in einigen Punkten zu restriktiv

Gefängnis, RechtspolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beurteilt den schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung als „unnötig restriktiv“. „Auch Sicherungsverwahrte können irgendwann entlassen werden und müssen daher auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden. Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe bereits abgesessen und müssen trotzdem auf ihre Freiheit verzichten, um den Schutz der Allgemeinheit zu sichern. Das ist auch richtig so. Aber die Regelungen für die Unterbringung müssen dieser Tatsache auch Rechnung tragen. Beispielsweise sollen die Sicherungsverwahrten mehr Möglichkeit haben, sich in der Anstalt zu bewegen, ihre eigene Kleidung tragen oder Medien zu nutzen. Hier werden an einigen Punkten unnötig viele Hindernisse aufgebaut. Die Unterbringung soll ja den freiheitsorientiert und therapiegerichtet sein und sich wesentlich vom Vollzug der Freiheitsstrafe abheben“, so Jürgen Frömmrich, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte hatten eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung nötig gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass „der Gesetzgeber (…) dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden.“ Eine der wesentlichen Anforderungen, die das Verfassungsgericht formulierte, lautet:  „Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug („Abstandsgebot“…) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt.“

DIE GRÜNEN bemängeln, dass sich der hessische Entwurf an einigen Punkten vom Musterentwurf der Länder unterscheidet. So gäbe es zum Beispiel in Baden Württemberg, Bayern und Niedersachsen in einigen Bereichen weniger restriktive Regelungen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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