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06.11.2013

GRÜNE kritisieren Antrag auf Sofortvollzug von Bannwaldrodung am Langener Waldsee

Wald, Forstpolitik, Ländlicher RaumDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass am Langener Waldsee mit dem Begehren des Sofortvollzugs durch die Firma Sehring nun vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor über die in dieser Sache anhängige Klage des BUND entschieden worden ist. Besonders bei der Aufhebung des Bannwaldschutzes und bei der Rodung eines Waldgebiets, welches wichtige Funktionen für das Gemeinwohl erfüllt, ist diese Eile nicht nachvollziehbar und es sollte in jedem Fall erst der Ausgang der Klage abgewartet werden.

„Wir brauchen in Hessen wieder einen echten Bannwaldschutz, der nicht einfach durch behördliche Genehmigungen ausgehebelt werden kann. Fakt ist aber auch, dass selbst in dem von den GRÜNEN kritisierten aktuellen Waldgesetz steht, dass die vollständige oder teilweise Aufhebung des Bannwaldes nur aus Gründen des Gemeinwohls möglich ist. In diesem Fall stehen aber offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines Unternehmens im Vordergrund und kein Gemeinwohlinteresse“, erklärt Martina Feldmayer, forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Um den Kies- und Sandabbau am Langener Waldsee auszuweiten, müssten über 60 Hektar Bannwald gerodet werden. Dieses hatte das zuständige Regierungspräsidium im Herbst bereits genehmigt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss reichte der BUND Hessen eine Klage ein. Die Baustofffirma Sehring beantragte nun einen Sofortvollzug um 7,5 Hektar Bannwald noch vor Beginn der Vogelbrutzeit im März 2014 roden zu können. „Uns stellt sich auch die Frage, ob es nicht auch andere Lagerstätten gibt, die einen solch massiven Eingriff in ein geschütztes Waldgebiet überflüssig machen würden“, gibt Feldmayer zu bedenken. „Wir müssen generell sorgsamer mit unseren Bodenschätzen umgehen, um den Raubbau an natürlichen Lagerstätten zu reduzieren.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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