„Leider wurde in Hessen zu viel Zeit vertan, ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen. Hessen ist das Stammland des modernen Datenschutzes, aber leider hängen wir im Bereich des Freien Zugangs zu Informationen anderen Bundesländern hinterher. Neben dem Bund haben mittlerweile elf andere Bundesländer den Zugang zu Informationen gesetzlich geregelt“, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der heutigen Debatte um ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen.
„Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und staatliches Handeln transparenter machen. Wir wollen dem Wunsch vieler Menschen Rechnung tragen, die mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftliche Kontrolle des Verwaltungshandelns wollen.“
Unser Gesetzentwurf trägt auch einem neuen Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung. Wenn wir ernst nehmen, dass der Bürger Kunde ist, sollten wir dem Wunsch des Kunden folgen und ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die er wünscht. Und zwar ohne Gründe nennen zu müssen und ohne Beteiligter in einem Verfahren zu sein.“
„Wir haben mit unserem Gesetzentwurf eine gute Balance zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz personenbezogener Daten gefunden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass der hessische Datenschutzbeauftragte zukünftig auch Landesbeauftragter für Informationsfreiheit wird. Damit wird das umgesetzt, was Professor Ronellenfitsch in vielen Datenschutzberichten angesprochen hat: Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Es ist an der Zeit, dass dies geschieht“, unterstreicht Jürgen Frömmrich.
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