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05.04.2012

GRÜNE für Novellierung des Feiertagsgesetzes Besonderer Schutz der „Stillen Feiertage“ - also auch des Karfreitags

Aus gegebenem Anlass weist die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf  hin, dass sie ein Eckpunktepapier zur dringend nötigen Novellierung des hessischen Feiertagsgesetzes vorgelegt hat, in dem die bisher geltenden Verbote fast vollständig aufgehoben werden, die so genannten „Stillen Feiertage“ aber einen höheren Schutz als bisher erhalten sollen. Zu diesen „stillen Feiertagen“ aber zählt auch der Karfreitag, an dem DIE GRÜNEN ein gemeinsames  Innehalten der Gesellschaft, ein Nachdenken über Tod und Vergänglichkeit nicht nur aus einer religiösen Begründung heraus vorschlagen. Sie sehen darin ein gesellschaftlich relevantes und daher schützenswertes Ziel. An diesen Tagen solle generell von der Schnelllebigkeit der Gesellschaft Abstand genommen werden. Zu den „stillen Feiertagen“ gehören auch der Volkstrauertag und der Totensonntag.

DIE GRÜNEN hatten diese Eckpunkte zur Novellierung des Feiertagsgesetzes vorgelegt, da das hessische Gesetz nicht nur besonders undurchsichtig und kompliziert, sondern auch nicht mehr im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert sei. Anlass war die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Ostern im vergangenen Jahr auf dem Frankfurter Römerberg.

„Wir setzen uns für einen generellen Schutz der Religionsausübung und generell für weniger Verbote für Feier-und Sonntage aus, dafür sollen aber die so genannten ‚Stillen Feiertage‘ einen besonderen Schutz genießen“, unterstreicht der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens. „Wir wollen das Feiertagsgesetz so novellieren, dass es in Zukunft, geprägt von Respekt und Toleranz, die gesellschaftliche Realität abbildet. Über unsere Vorschläge möchten wir eine breite gesellschaftliche Debatte führen, um möglichst einen Konsens zu erreichen“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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