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12.03.2012

Feiertagsgesetz entspricht nicht gesellschaftlicher Wirklichkeit - GRÜNE legen Vorschläge für Novellierung vor

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, das hessische Feiertagsgesetz zu novellieren, so dass es in Zukunft, geprägt von Respekt und Toleranz, die gesellschaftlichen Realitäten abbildet.  Über ihre Vorschläge möchten DIE GRÜNEN eine breite gesellschaftliche Debatte führen, in der möglichst ein Konsens über ein neues Feiertagsgesetz erreicht wird. Wichtig sind für DIE GRÜNEN ein genereller Schutz der Religionsausübung, generell weniger starre Regelungen für Feier- und Sonntage, dafür aber ein besonderer Schutz für die so genannten „stillen“ Feiertage.

Anlass der Debatte um eine Novellierung des Feiertaggesetzes war die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Ostern. Ein „Tanz-flashmob“ hatte am Karfreitag des vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Römerberg gegen das Tanzverbot protestiert und dabei eine Prozession der kroatischen katholischen Gemeinde gestört. „Zu einer solchen Störung soll es nicht wieder kommen, gerade deshalb ist es wichtig, das Gesetz an die heutigen Realitäten anzupassen. Die Auseinandersetzung über das Feiertagsgesetz hat nicht nur gezeigt, dass viele Regelungen des Gesetzes besonders undurchsichtig und kompliziert, sondern auch nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert sind. Besonders deutlich wird das am Tanzverbot in allen Nächten von Samstag auf Sonntag ab vier Uhr morgens und das Tanzverbot an Neujahr, also in der Silvesternacht ab vier Uhr morgens. Auch  die Ansetzung des Spiels ‚Eintracht Frankfurt gegen Alemannia Aachen‘ entgegen der Regelungen des Gesetzes am Totensonntag 2011 spricht dafür, dass diese Regelungen den meisten Menschen nicht mehr bewusst sind. Wir machen daher Vorschläge, wie dies geändert werden kann“, so die Frankfurter Abgeordnete der GRÜNEN, Sarah Sorge.

Genereller Schutz der Religionsausübung

Die besonderen religiösen Feiertage der anerkannten und großen Religionsgemeinschaften sollen unter besonderem Schutz stehen. Das beinhaltet auch Tage, die keine gesetzlichen Feiertage sind. An diesen Tagen soll den Religionsangehören die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ermöglicht und diese Veranstaltungen sollen vor Störungen, Lärm und sonstigen Belästigungen geschützt werden.

Generell weniger starre Regelungen für Feier- und Sonntage

Für die Einhaltung, Begehung und Belebung der gesetzlichen Feiertage sollen die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Gläubigen selbst verantwortlich sein, der Staat ermöglicht diese Ausgestaltung. An diesen Feiertagen, die nicht den höheren Schutz der „stillen Feiertage“ haben, entfallen sowohl das generelle Tanzverbot, das Verbot anderer öffentlicher Veranstaltungen wie Fußballspiele und andere einschränkende Bestimmungen sowie das Angemessenheitsgebot von Rundfunksendungen.

Höherer Schutz für besondere, die „stillen Feiertage“

Über den generellen Schutz der gesetzlichen Feiertage hinaus sollen die „stillen Feiertage“ einen besonderen Schutz genießen. Zu diesen Feiertagen zählen aus Sicht  der GRÜNEN der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. An diesen besonders geschützten Tagen schlagen DIE GRÜNEN ein gemeinsames Innehalten der Gesellschaft, ein Nachdenken über Tod und Vergänglichkeit, nicht nur aus einer religiösen Begründung heraus vor. Sie sehen darin ein gesellschaftlich relevantes und daher sehr schützenswertes Ziel. An diesen Tagen solle generell von der Schnelllebigkeit der Gesellschaft Abstand genommen werden.

„Diese Punkte wollen wir mit vielen gesellschaftlichen Gruppen, selbstverständlich auch mit den Kirchen, diskutieren. Darunter fällt natürlich auch und gerade die Frage, wie eng ein solches Verbot gefasst und dann gesetzlich definiert werden soll. Das Ergebnis dieser Diskussion wollen wir dann in eine Novellierung des Feiertagsgesetzes einfließen lassen. Wir freuen uns auf eine spannende Debatte“, betont Sarah Sorge.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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