„Organspenden retten Leben – das steht außer Zweifel. Aber Organspende ist auch mit vielen ethischen und rechtlichen Fragen verbunden. Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte, wie lebensrettende medizinische Maßnahmen und Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern miteinander in Einklang zu bringen sind“, fordert die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.
„Einig sind sich weitgehend alle bei der Verstärkung der besseren Vernetzung der Notfallmedizin und ausführlicher Information der Bürgerinnen und Bürger, wie dies ja in Hessen auch mit gutem Erfolg bereits durchgeführt wird. In Hessen, zudem lange Schlusslicht der Bundesländer bei der Spendenbereitschaft, hat es erstmals im Jahre 2010 dank kontinuierlicher Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen durch die Initiative Organspende Hessen (IOH) einen deutlichen Anstieg der Spenden und Transplantationen gegeben. Bevor sich Gesundheitsminister Grüttner mit Aktionismus ins bundespolitische Gespräch bringt, wäre eine breite Debatte – gerade auch im Hessischen Landtag – empfehlenswert. Dazu müsste Grüttner endlich bereit sein, seinen konkreten Gesetz-Entwurf zur ‚Erweiterten Widerspruchslösung‘, den er in den Bundesrat einbringen möchte, vorzulegen. Außerdem sollte die Landesregierung erst einmal ihre Hausaufgaben hier machen und das hessische Transplantationsgesetz so einbringen, dass eine vernünftige parlamentarische Beratung möglich wird“, so Schulz Asche.
In Deutschland gilt nach dem Transplantationsgesetz von 1997 die erweiterte Zustimmungslösung, d.h. die Bereitschaft zur Organspende muss ausdrücklich niedergelegt sein und von der spendenbereiten Person mitgeführt werden. In Deutschland warten derzeit rund 12.000 schwer erkrankte Menschen auf ein Spenderorgan, davon 8.000 Menschen auf eine Niere. Man schätzt, dass jeder dritte Mensch auf dieser Warteliste verstirbt, weil ein geeignetes Spenderorgan fehlt.
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