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24.09.2019

GRÜNE: Aufklärung durch erneute Einsichtnahme in ungeschwärzte Akte erforderlich

Anlässlich von Medienberichten über die Nennung des Namens Stephan E. und weiterer Personen in einem Bericht des Verfassungsschutzes erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion, Jürgen Frömmrich:

„Die Medienberichte haben in der Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen. Diese Fragen können und müssen in dem parlamentarischen Kontrollgremium Verfassungsschutz erörtert werden. In diesem Gremium sollte erneut Einsicht in die Akte genommen werden. Denn so kann beurteilt werden, in welchem Kontext die Namen genannt werden“, so Jürgen Frömmrich.

Zwar habe die Akte bereits in ungeschwärzter Form den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschuss und des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Verfügung gestanden, aber wenn es noch Fragen gebe, müsse diesen nachgegangen werden. Genau dafür sei das parlamentarische Kontrollgremium da. Frömmrich: „Die Abgeordneten haben die Aufgabe und das Recht auch in die nichtöffentlichen Akten des Verfassungsschutzes Einblick zu nehmen. Denn in einer Demokratie muss auch und gerade die Arbeit des Verfassungsschutzes der parlamentarischen Kontrolle unterliegen“.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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