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19.12.2016

Gräber verfolgter Sinti und Roma können erhalten bleiben – damit die Erinnerung an den Porajmos weiterlebt

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Völkermordes an den Sinti und Roma erinnert Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, an die Gräueltaten des nationalsozialistischen Terror-Regimes gegen diese Minderheiten. „Mit dem so genannten Auschwitz-Erlass vom 16. Dezember 1942 ordneten die Nazis die Massendeportation der im Deutschen Reich lebenden Roma und Sinti ins Vernichtungslager Auschwitz an – mit dem Ziel, sie als Minderheit komplett auszulöschen. Der Porajmos, der Völkermord an den Sinti und Roma, zeugt wie der Holocaust vom rassistischen Vernichtungswillen des NS-Regimes. Wir müssen immer wieder an dieses Verbrechen erinnern und dieses Erinnern auch lebendig halten. Denn Sinti und Roma sind auch heute Diskriminierungen ausgesetzt, die wir nicht hinnehmen dürfen – gerade vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung.“

Erschwert wurde die Erinnerung bislang dadurch, dass Ruhefristen für Gräber der von den Nationalsozialisten verfolgten Sinti und Roma abliefen. Die deutschen Sinti und Roma hatten sich daher über Jahre für ein dauerndes Ruherecht eingesetzt. Auch der Hessische Landtag hatte im Mai mit großer Mehrheit einen Antrag von CDU und GRÜNEN beschlossen, mit dem die Landesregierung gebeten wurde, sich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Gräber einzusetzen. Um dem Charakter der Gräber als historische Stätten der Erinnerungskultur gerecht zu werden, wurden im Landeshaushalt 2016 bereits 50.000 Euro bereitgestellt.

Am 9. Dezember haben nun Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin endlich eine Regelung zum Ruherecht für diese Grabstätten beschlossen. Die Kosten dafür werden künftig zu je 50 Prozent von Bund und Ländern übernommen. „Ich freue mich, dass Bund und Länder sich hier auf eine Regelung geeinigt haben, die das Gedenken an die von den Nazis ermordeten Sinti und Roma in ganz Deutschland stärkt“, kommentiert Bocklet. „Der Beschluss würdigt den Charakter dieser Gräber als Stätten der historischen Erinnerung und damit als öffentliche Lernorte. Sie sind Teil der kulturellen Identität der Sinti und Roma als nationaler Minderheit und damit Teil der deutschen Kultur.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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