Leitendes Prinzip des Entwurfes ist es, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. „Unser Gesetz ermöglicht mehr Führung in Teilzeit, mehr Fortbildung für Frauen und eine geschlechtergerechte Führungskultur. Jede Dienststelle wird verpflichtet, Gleichstellungspläne zu erstellen und umzusetzen. Damit wird Hessen gerechter und frauenfreundlicher“, so Claudia Ravensburg und Sigrid Erfurth weiter.
„Flexible Arbeitsmodelle wie Teilzeit- und Telearbeit ermöglichen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familienaufgaben werden in Zukunft besonders berücksichtigt. Die öffentliche Verwaltung wird damit familienfreundlicher und sichert Frauen und Männern mit Familie eine langfristige Wiedereinstiegs- und Beschäftigungsperspektive“, unterstreicht Claudia Ravensburg.
„Das neu eingeführte Organklagerecht und Initiativrecht der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist wegweisend für ihre starke Stellung innerhalb der Verwaltung. Wir greifen damit eine wichtige Forderung der Frauenverbände auf. So hat die Beauftragte nicht nur Pflichten, sondern das einklagbare Recht, in Personal- und Organisationsfragen mit zu entscheiden und Gleichstellungsmaßnahmen zu fordern. Neu ist auch, dass künftig bereits in Dienststellen ab 150 Beschäftigten eine Mitarbeiterin mit einem Viertel ihrer Dienstzeit freigestellt werden soll. Das fördert die geschlechtergerechte Verwaltung“, betont Sigrid Erfurth.
Das Gesetz soll die Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst verbessern, sich gleichermaßen selbstbestimmt verwirklichen zu können. Der öffentliche Dienst soll Vorbild für hessische Unternehmen sein, die Gleichberechtigung von Frau und Mann weiter voranzubringen.
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