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08.06.2011

Gesetzentwurf zur Schwangerschaftskonfliktberatung - GRÜNE kritisieren geplante Kürzung des Landes

Kritik übt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der von der Landesregierung geplanten finanziellen Kürzung für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Aus einem vorgelegten Ausführungsgesetz geht hervor, dass es Ziel der Landesregierung ist „die Pauschale bei den freien Trägern auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, um das Bewilligungsvolumen ab 2012 für die folgenden fünf Jahre auf durchschnittlich 65 000 Euro pro Jahr und Stelle zu senken“. Im Jahr 2010 betrug die Pauschale rund 77 000 Euro.

„Die bedarfsgerechte Sicherstellung der Beratung zählt zu einer unverzichtbaren Daseinsfürsorge, und deshalb brauchen wir ein flächendeckendes Netz und eine Vielfalt der Träger. Die Länder, und somit auch das Land Hessen, haben dafür zu sorgen, dass hilfe- und ratsuchenden Frauen ein plurales Beratungsangebot zur Verfügung steht. Sie haben dies durch eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen und mindestens 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten zu übernehmen. So wie es die Landesregierung jetzt vor hat, kann man nicht mit den Frauen und den Beratungsstellen umgehen“, kritisiert die frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.

DIE GRÜNEN kündigen an, das in den letzen Jahrzehnten erfolgreich aufgebaute Netz an Beratungsstellen zu verteidigen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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