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01.06.2011

Gesetzentwurf zur Fehlbelegungsabgabe im nächsten Plenum - GRÜNE appellieren an CDU und FDP, Verlängerung zuzustimmen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Abgeordneten von CDU und FDP auf, noch einmal in sich zu gehen und ihrem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe in der kommenden Woche im Plenum zuzustimmen. In dieser Forderung wurde die Landtagsfraktion in der heutigen Pressekonferenz exemplarisch vom Oberbürgermeister von Bad Homburg, Michael Korwisi, und dem Ersten Stadtrat von Mörfelden-Walldorf, Franz-Rudolf Urhahn, unterstützt.

Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf hatten sich der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund genau wie viele einzelne hessische Städte dafür ausgesprochen, den Kommunen zu ermöglichen, die Fehlbelegungsabgabe über den 30. Juni hinaus fortzuführen. „Nur so kann in den Kommunen mit Wohnungsmangel weiterhin sichergestellt werden, dass die Subventionen für Sozialwohnungen ausschließlich bedürftigen Mietern zu Gute kommen und gleichzeitig in neue Sozialwohnungen investiert werden kann. Die Fehlbelegungsabgabe bringt den Kommunen in drei Jahren rund 50 Millionen Euro ein. Das ist faktisch das einzige Geld, das Städte und Gemeinden noch in den sozialen Wohnungsbau investieren können. CDU und FDP wollen den Kommunen ein bewährtes Instrument aus der Hand schlagen, ohne ihnen zeitgleich etwas Neues anzubieten. Damit missachten sie die Interessen all jener Städte insbesondere im Ballungsraum, in denen Wohnungsnot herrscht – und das, obwohl Wirtschaftsminister Posch es ihnen noch Ende Dezember in einem Brief zugesagt hat und die Kommunen deshalb von der Verlängerung ausgehen mussten“, erinnert der wohnungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose.

Als „wichtiges Element des sozialen Ausgleichs“ betrachtet der Oberbürgermeister von Bad Homburg, Michael Korwisi, die Fehlbelegungsabgabe. „Sie eröffnet den Kommunen, in denen Wohnraum vergleichsweise teuer ist, einen Weg um Wohnungsbau zu betreiben und so günstigen Wohnraum zu schaffen oder aber, um einkommensabhängige Mietzuschüsse zu gewähren. Das Land engt durch seine Absicht, die Fehlbelegungsabgabe auslaufen zu lassen, den Spielraum auch relativ wohlhabender Kommunen wie Bad Homburg spürbar ein.“

„Die Fehlbelegungsabgabe muss erhalten bleiben, da sie in schwierigen finanziellen Zeiten die Möglichkeit bietet, Sozialwohnungen zu bauen. Das Geld kann nur zweckgebunden ausgegeben werden und zwingt die Kommunalpolitiker, hier tätig zu werden. Grundsätzlich besteht in den nächsten Jahren im Rhein-Main-Ballungsraum ein riesiger Bedarf an preiswertem sozialem Wohnungsbau, da immer mehr Wohnungen aus der ‚Sozialbindung‘ herausfallen und von den Wohnungsbaugesellschaften als Eigentumswohnungen verkauft werden. Zudem steigt der Bedarf für ältere Einzelpersonen stark an, so dass die klassischen Drei-Zimmer-Sozialwohnungen nicht mehr passen. Hier müssen im Bestand oder auch beim Neubau dringend Veränderungen vorgenommen werden“, unterstreicht der Erste Stadtrat von Mörfelden-Walldorf, Franz-Rudolf Urhahn.

DIE GRÜNEN konnten sich sowohl in der vergangenen Plenar- als auch in der Ausschusssitzung des Eindrucks nicht erwehren, dass es vor allem die FDP-Fraktion ist, die den fachpolitischen Argumenten der Kommunen und ihrer Spitzenverbände aus ideologischen Gründen nicht zugänglich ist und ihren eigenen Minister in den Regen stellt, dessen schriftliche Zusage offensichtlich wertlos ist. „Alle Abgeordneten der CDU und der FDP sollten sich gut überlegen, ob sie unserem Gesetzentwurf nicht doch zustimmen und so bis zur Vorlage eines Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes für Planungssicherheit sorgen wollen. Die zahlreichen betroffenen Städte wären ihnen dankbar“, so Kai Klose.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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