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21.04.2010

Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern: 157 Anträge im aktuellen Schuljahr abgelehnt - Alle reden von Inklusion, Kultusministerin Henzler ignoriert den Elternwillen

Auf scharfe Kritik der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Ablehnung von 157 Anträgen auf Beschulung von behinderten Kindern an Regelschulen durch das Kultusministerium gestoßen. „Alle Bildungsexperten reden über die Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, nur Kultusministerin Henzler tritt den Elterwillen nach mehr Inklusion an unseren Schulen weiter mit Füßen“, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner. In einer Antwort auf einen Berichtsantrag der Abgeordneten Jürgens und Wagner musste die Ministerin einräumen, dass im laufenden Schuljahr in 157 Fällen dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen wurde, Ihr Kind in den Gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule aufzunehmen. Der Berichtsantrag (und Antwort) stehen morgen auf der Tagesordnung des Kulturpolitischen Ausschusses.

„Die Zahlen zeigen, dass es einen hohen Bedarf am gemeinsamen Unterricht gibt und das Land dem Elternwillen bisher nur völlig unzureichend folgt. Ein Jahr nach Ratifizierung der UN-Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ist dies skandalös. Die Landesregierung muss endlich ein Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention vorlegen und das im Artikel 24 festgeschriebene Recht von Menschen mit Behinderung auf inklusive Bildung umsetzen. Ziel muss es sein, dass der Gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung von der Ausnahme zur Regel wird“, fordert Mathias Wagner.


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