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25.05.2011

Fehlbelegungsabgabe morgen im Wirtschaftsausschuss - GRÜNER Gesetzentwurf findet viel Zustimmung

Aus Sicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die schriftliche Anhörung zur Fortführung der Fehlbelegungsabgabe ein überaus positives Echo gefunden. So spricht sich etwa der hessische Städte- und Gemeindebund für den Gesetzentwurf der GRÜNEN aus, mit dem die Fehlbelegungsabgabe über den 30. Juni hinaus fortgeführt werden könnte.

„Auch von vielen einzelnen Kommunen kommt nachdrückliche Zustimmung“, stellt der wohnungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose, fest. „Wir hoffen, dass sich dies auch im Votum des morgigen Wirtschaftsausschusses niederschlägt. Wir wissen von vielen, sozial-, wohnungs- und vor allem kommunalpolitisch engagierten Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen, dass sie den Kommunen die aus der Fehlbelegungsabgabe erwachsenden Einnahmen erhalten wollen. Es sind faktisch die einzigen Mittel, die die Städte und Gemeinden heute noch in den sozialen Wohnungsbau investieren können.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass nur der von ihnen vorgelegte Gesetzentwurf es jenen hessischen Kommunen, in denen Wohnungsmangel herrscht, ermöglicht, die Fehlbelegungsabgabe zukünftig noch zu erheben. „Nur so wird weiterhin sichergestellt, dass die Subventionen für Sozialwohnungen ausschließlich bedürftigen Mietern zu Gute kommen und gleichzeitig in neue Sozialwohnungen investiert werden kann“, erklärt Kai Klose.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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