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02.06.2016

FDP-Klage gegen Jagdverordnung: Populismus gegen mehr Tierschutz in der Jagd

Die FDP-Landtagsfraktion will einem Medienbericht zufolge gegen die Novelle der Landesjagdverordnung klagen. Aus Sicht der GRÜNEN ist das purer Populismus: „Ganz offensichtlich geht es der FDP mit dieser Klage nur um das Fischen nach Wählerstimmen innerhalb der hessischen Jägerschaft. Und wieder einmal ist erkennbar, dass der Tierschutz bei den Liberalen keinerlei politische Rolle spielt“, kommentiert Ursula Hammann, natur- und tierschutzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag.

„Wie in anderen Bundesländern auch werden in Hessen die Jagd- und Schonzeiten von Tieren durch Rechtsverordnungen der zuständigen Ministerien geregelt. Zuletzt hat die FDP das als Teil der damaligen Regierungskoalition bei der Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes 2001 sogar selbst in Paragraf 43 ausdrücklich so geregelt. Warum der Staatsgerichtshof sich jetzt damit beschäftigen soll, dass Umweltministerin Priska Hinz genau dies umsetzt, lässt sich nur mit blankem Populismus erklären“, kritisiert Hammann. Die von der von CDU und GRÜNEN getragene Landesregierung habe eine Jagdverordnung auf den Weg gebracht, die deutliche Verbesserungen zum Schutz des Wildes enthalte. „So wurden Jagdzeiten verkürzt und einige Tiere aus der Jagd genommen, darunter Möwen, Mauswiesel, Baummarder. Und es wurden konkrete Schutzzeiten für Tierarten eingeräumt, für die es bisher keine Schonzeiten gab.“

Dass sich die FDP darüber errege, dass bei Tierarten wie Waschbär und Fuchs Schonzeiten für die Zeit jeweils ab der Geburt der Jungen beider Arten bis zum Ende der Aufzucht eingeräumt werden, zeugt aus Sicht von Ursula Hammann davon, „wie wenig ethisches Verständnis im Tierschutz bei der hessischen FDP vorhanden ist“. Denn Paragraf 22 des Bundesjagdgesetzes gewährt ohnehin Elterntieren automatisch von der Geburt ihrer Jungen bis zu deren Selbständigwerden Schutz vor der Jagd. „Dieser Schutz wird aber leider in der Praxis immer wieder unterlaufen. Damit das in Hessen nicht mehr ungestraft geschehen kann, setzt die neue Landesjagdverordnung Schonzeiten wie zum Beispiel für Fuchs und Waschbär fest.“


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