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31.01.2018

Familiennachzug: Geflüchtete müssen ihre engsten Angehörigen nachholen dürfen

Die GRÜNEN im Landtag betonen die Bedeutung des Familiennachzugs für Geflüchtete. „Der besondere Schutz der Familie ist ein grundgesetzlich geschütztes Verfassungsgut. Dass Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Bürgerkrieg fliehen, ihre nächsten Angehörigen nicht in der Gefahr zurücklassen müssen, ist eine Frage der Menschlichkeit“, erklärt Marcus Bocklet, flüchtlingspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wer seine Kinder, seine Partnerin oder seinen Partner in Lebensgefahr weiß, wird sich im Land der Zuflucht nicht einfügen können. Das gilt für Menschen, die in Deutschland Asyl erhalten, aber auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz. Denn die Menschen aus Syrien oder dem Irak bekommen diesen Schutzstatus, weil in ihrer Heimat kriegerische Konflikte toben. Und dass diese so bald zu Ende gehen, wird niemand allen Ernstes annehmen.“

„Dass die alte Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt hat, war eine falsche Entscheidung unter dem Druck rechtspopulistischer Stimmungsmache“, so Bocklet weiter. „Es geht um eine quantitativ und qualitativ völlig andere Frage als im Sommer 2015, als eine große Zahl von Flüchtlingen auf lebensgefährlichen Routen über Mittelmeer und Balkan in kurzer Zeit über die Grenzen kamen und die Behörden überfordert waren. Der Familiennachzug verläuft geordnet: Menschen stellen Anträge, erhalten Visa. Das ist gut handhabbar. Dass die GroKo in Berlin den Familiennachzug wieder zulassen will, ist deshalb zu begrüßen. Dass es erst im Sommer geschehen und mit einer Begrenzung verbunden sein soll, ist falsch: Menschenrechte kennen keine Obergrenzen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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