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12.10.2015

Experten halten Fehlbelegungsabgabe für notwendig

Die heutige Landtagsanhörung hat nach Ansicht der GRÜNEN Landtagsfraktion gezeigt, dass die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe dabei helfen wird, den benötigten Ausbau von Sozialwohnungen zu beschleunigen. „Die Anhörung hat bestätigt, dass der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf ein weiterer Baustein für eine sozialere Wohnungspolitik in Hessen sein wird. Besonders die großen Städte wie Frankfurt, Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden und der Städtetag begrüßen die Wiedereinführung“, erklärt Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN. Gleichzeitig gab es auch wertvolle Anregungen für die weitere Ausgestaltung und Praktikabilität des Gesetzes. Hierzu Feldmayer: „Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Expertinnen und Experten. Durch die Anhörungen haben wir viele gute Hinweise erhalten. Diese werden wir jetzt intensiv prüfen.“ Die Sorge, dass die Fehlbelegungsabgabe zu einer Differenzierung sozialer Milieus führe, wurde von den Vertreterinnen und Vertretern der Städte als unbegründet dargestellt. Dies hätten die Erfahrungen aus der Vergangenheit gezeigt.

Die Fehlbelegungsabgabe regelt, dass Mieterinnen und Mieter einer Sozialwohnung, die zwar beim Einzug Anspruch auf eine solche Wohnung hatten, jetzt aber deutlich mehr verdienen, zusätzlich zur Miete eine Abgabe an die Gemeinde zahlen. „Viele Menschen dürften theoretisch in eine Sozialwohnung einziehen, kommen aber nicht zum Zuge, weil es nicht genügend freie gibt. Genau hier werden wir gegensteuern. Wir ermöglichen es den Kommunen die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen“ so Feldmayer. „Hierdurch erhalten die Kommunen die dringend benötigten zusätzlichen Mittel für den Bau von Sozialwohnungen.“ Die Anhörung habe auch bestätigt, dass die Überschreitungsgrenze von 20 Prozent, ab der nach dem Regierungsentwurf die Abgabe gezahlt werden muss, richtig gesetzt ist.


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