Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, von dem jeder hessische Einwohner und jede Einwohnerin Gebrauch machen kann. Die Menschen können sich mit ihrem Anliegen über den Petitionsausschuss direkt an den Landtag wenden. Daher kommt dem Petitionsausschuss eine besondere Rolle zu, nämlich fraktionsübergreifend und sachorientiert zu arbeiten und in den Einzelfällen differenziert zu entscheiden. Dieser hohen Verantwortung sind sich alle Ausschussmitglieder bewusst und bemühen sich das Petitionsrecht bekannter zu machen. Denn die Eingaben sind seit den letzten Jahren ständig rückläufig. Eine Umfrage auf dem Hessentag im Jahre 2009 und 2010 hat ergeben, dass lediglich 10 Prozent der Befragten bisher eine Petition eingereicht haben, 20 Prozent fühlten sich ausreichend über das Petitionsrecht informiert und 93 bis 94 Prozent wünschen Bürgersprechstunden. Dies zeigt, der Informations- und Beratungsbedarf ist sehr hoch“, sagt die Obfrau von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Petitionsausschuss, Mürvet Öztürk, in der heutigen Plenardebatte.
„Im Zeitraum von 18. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 sind zusätzlich zu den Petitionen aus der zurückliegenden Legislaturperiode 2.176 Eingaben an den Petitionsausschuss gerichtet worden. 2.240 Eingaben konnten in dieser Zeit erledigt werden. Die Suche nach Lösungen im Sinne der Petentin oder des Petenten war leider nicht die Regel. Lediglich 423 Petitionen konnten positiv oder teilweise positiv entschieden werden. Auch möchte ich anmerken, dass wir von der Möglichkeit, Petitionen zur Berücksichtigung vorzuschlagen, sehr selten Gebrauch machen. Dieser Beschlussvorschlag sollte stärker unterbreitet werden als es bisher der Fall ist. Zwei Delegationsreisen in andere Bundesländer und Gespräche mit den Petitionsausschüssen dort haben gezeigt, dass die positive Erledigung der Fälle häufiger gelingt, als es bei uns der Fall ist. Hier sehe ich Handlungsbedarf für uns in Hessen.“
„Im hessischen Petitionsausschuss liegt ein Schwerpunkt bei jenen Petitionen, die das Aufenthaltsrecht zum Gegenstand haben. Auch wenn diese Petitionen rückläufig sind, im Jahre 2000 betrug ihr Anteil 65 Prozent, im Jahre 2010 ist es immer noch ein Drittel. In den meisten Fällen
konnte lediglich nach Sach- und Rechtslage entschieden werden, weil wir natürlich nur im Rahmen des bestehenden Ausländerrechts entscheiden können. Wir können lediglich einen Blick darauf werfen, ob die bestehenden Ermessensspielräume von den Behörden genutzt werden konnten. In besonderen Härtefällen können wir den Petenten darauf hinweisen, dass er von dem Recht, die Härtefallkommission anzufragen, Gebrauch machen kann. In politisch brisanten Situationen gibt es nur die Möglichkeit, durch Anträge im Landtag die Landesregierung aufzufordern zu handeln, z.B. einen Abschiebestopp zu erlassen. Von dieser Möglichkeit haben wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Forderung des Abschiebestopps in den Iran und in das Kosovo Gebrauch gemacht. Die Anträge wurden zwar abgelehnt, die Zahlen im vorliegenden Bericht zeigen jedoch, dass Kosovo-Petitionen und Iran-Petitionen im Vergleich der Jahre 2009 zu 2010 merkbar gestiegen sind. Weitere Fälle zeigen, dass wir eine umfassende Bleiberechtsregelung brauchen werden. Da ist Handlungsbedarf für den Innenminister, der ja den Vorsitz der diesjährigen Innenministerkonferenz hat.“
„Im Ausschuss beschäftigen wir uns natürlich auch mit vielen anderen Themenbereichen wie Konflikten in Bauangelegenheiten, Fragen zur Gewährung von Sozialleistungen oder zu lange dauernde Gerichtsverfahren. Die Arbeit im Ausschuss ist und bleibt spannend, ich wünsche daher allen Mitwirkenden, sei es in der Landesregierung oder im Hessischen Landtag, im Sinne der Sache ein gutes Händchen und gutes Gelingen“, so Mürvet Öztürk.
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