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19.12.2011

Erneute rechtswidrige Freiheitsentziehung in Gießen - GRÜNE: Herr Innenminister, war der Fall Bergstedt kein Einzelfall?

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Innenminister Rhein (CDU) dringend auf, zu der von hr-info aufgedeckten erneuten rechtswidrigen Freiheitsentziehung einer französischen Umweltaktivistin im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Gießen Stellung zu nehmen.

Hr-info berichtet, dass die französische Umweltaktivistin Cecile Lecomte vor rund zweieinhalb Jahren an der Fassade des Landgerichts Gießen hochgeklettert und mit Kreide eine Parole gegen Gentechnik an die Wand gemalt habe. Sie sei daraufhin mit der Begründung festgenommen, man wolle weitere politisch motivierte Aktionen verhindern. Das Amtsgericht Gießen habe Unterbindungsgewahrsam bis zum nächsten Tag angeordnet und Lecomte die Nacht über eingesperrt.  Das Frankfurter Oberlandesgericht urteilte auf ihre Beschwerde im März 2010, dass die „Ingewahrsamnahme der Betroffenen insgesamt rechtswidrig war.“

„Nun wird schon der zweite Fall von rechtwidrigem Unterbindungsgewahrsam im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen öffentlich. Der Innenminister muss sich langsam fragen lassen, ob es sich hierbei um Ausnahmen oder aber um ein grundsätzlicheres Fehl- und Führungsverhalten in diesem Polizeipräsidium handelt. Im Fall Bergstedt ging es noch um Graffitis, also tatsächlich um Sachbeschädigungen. Im Fall der Umweltaktivistin Lecomte lag nicht mal eine Straftat vor“,  kommentiert der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich den Vorfall.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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