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25.08.2010

Erleichterung von Volksbegehren - GRÜNE: CDU und FDP springen zu kurz

Als „viel zu kurz gesprungen, aber Schrittchen in die richtige Richtung“ bewertet der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, den heute vorgestellten Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Erleichterung von Volksbegehren.

„Noch 2005 haben beide Fraktionen unseren Gesetzentwurf abgelehnt, mit dem wir auch die Absenkung des Antragsquorums und die Verlängerung der Eintragungsfristen erreichen wollten. Da ist es ein Fortschritt, wenn sich CDU und FDP zu einer Änderung ihrer bisherigen Ablehnung durchringen können. Allerdings waren wir mutiger und wollten das Antragsquorum auf 1 Prozent  statt auf 2 Prozent senken, und die Eintragungsfrist auf drei statt nur auf zwei Monate verlängern. Dies allein reicht aber noch nicht aus, um einem Volksbegehren eine wirkliche Chance zu geben. Das seit über 60 Jahren unüberwindbare Quorum der Verfassung, wonach ein Volksbegehren von 20 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden muss, will die Landtagsmehrheit unangetastet lassen, obwohl alle anderen Bundesländer inzwischen teils wesentlich niedrigere Quoren haben, ohne in Volksbegehren ersticken“, kritisiert der Abgeordnete.

Es reiche eben nicht aus, den Anlauf zu verlängern, wenn die Hürde unüberwindbar bleibt. Vielmehr müsse die Hürde gesenkt werden, was DIE GRÜNEN seit Jahrzehnten immer wieder einfordern. „Ohne eine Senkung des Quorums in der Verfassung ist der schwarz-gelbe Entwurf lediglich Makulatur und kein Beleg für eine Abkehr von der grundsätzlich plebiszitfeindlichen Einstellung der Regierungsfraktionen.“


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