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06.09.2012

Erfolg eines Verkaufsverbots von Alkohol noch unklar – GRÜNE: Erfahrungen aus Baden-Württemberg nutzen

Jugendliche2Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass Hessen zuerst die Erfahrungsberichte mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württem-berg abwarten soll ehe es aktiv wird. „Baden-Württemberg hat 2010 ein Gesetz verabschiedet, das dem SPD-Vorschlag für Hessen sehr ähnlich ist. Nächstes Jahr will Baden-Württemberg die Erfahrungen mit dem Gesetz auswerten – das sollten wir abwarten, um von den Erkenntnissen dort zu profitieren“, so die jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Monne Lentz. Die SPD schlägt ein Verkaufsverbot von Alkohol von 22 bis 5 Uhr in Läden und an Tankstellen vor.

Die SPD begründet den Gesetzentwurf unter anderem mit dem Schutz von Jugendlichen. Dazu Lentz: „Natürlich ist es richtig und wichtig, Maßnahmen gegen exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen zu ergreifen. Aber es ist zweifelhaft, ob ausgerechnet ein verändertes Ladenöffnungsgesetz hier der Schlüssel ist. Wenn die Maßnahme nicht geeignet sein sollte, schränken wir womöglich unnötigerweise andere Menschen ein. Im ländlichen Raum greift das Gesetz nicht, weil Läden oftmals vor 22 Uhr schließen. Zudem findet ‚Vorglühen‘ unter Jugendlichen zumeist vor 22 Uhr statt. Und eine Altersgruppe, die nicht berücksichtigt  wurde, sind die älteren Erwachsenen. Insbesondere bei den 70-75 Jährigen kommt es wegen Alkohol vermehrt zu Einlieferungen ins Krankenhaus. In diesen Fällen zielt das Gesetz am Problem vorbei. Im Kampf gegen Alkoholmissbrauch wären andere Maßnahmen sinnvoller, insbesondere präventiv wirkende Maßnahmen wie ein Verbot von Alkoholwerbung.“ DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass übermäßiger Alkoholkonsum kein Jugendproblem ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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