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30.10.2012

Ehemaliger Regierungssprecher Metz (CDU) kassiert Pension vom Land und beschimpft gleichzeitig die Justiz ─ GRÜNE: Wie lange will die Landesregierung dem Treiben ihres schwarzen Spezis noch zuschauen?

Als nicht mit dem Hessischen Beamtenrecht vereinbar sieht die GRÜNE Landtagsfraktion die jüngsten Äußerungen des früheren Regierungssprechers Dirk Metz (CDU) in Sachen European Business School (EBS) an. Metz ist heute als Sprecher des früheren EBS-Präsidenten tätig. Laut Wiesbadener Kurier (WK) von heute habe Metz die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten als „in hohem Maße irritierend“ bezeichnet. Weiter heißt es im WK: „Verwundert sei er darüber, dass die Staatsanwaltschaft die gegen Jahns erhobene Anklage mit der Strafanzeige gegen Garlichs verknüpfe. Oberstaatsanwalt Ferse konstruiere den Zusammenhang. Metz wertet dies als erneuten Beleg für die Befangenheit der Staatsanwaltschaft.

„Herr Metz ist Beamter im Ruhestand. Er sollte sich auch so benehmen. Auf der einen Seite hohe Pensionen vom Land Hessen zu kassieren und gleichzeitig die Interessen des früheren EBS-Präsidenten gegen das Land zu vertreten sowie die Justiz zu beschimpfen, ist nicht nur unanständig, sondern verstößt nach unserer Auffassung auch gegen §83a des Hessischen Beamtengesetz“, so der parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion, Mathias Wagner. „Es stellt sich die Frage wie lange die Staatskanzlei als früherer Arbeitgeber und auch Justizminister Hahn diesem Treiben noch tatenlos zusehen wollen. Bloß weil Herr Metz ein schwarzer Spezi ist, dürfen für ihn nicht andere Regeln gelten“.

Gemäß § 83a des Hessischen Beamtengesetzes muss ein Ruhestandsbeamter der nach Beendigung des Beamtenverhältnisses innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit der letzten obersten Dienstbehörde anzeigen. Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ist zu untersagen, wenn zu besorgen ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.

„Nach den jüngsten Äußerungen von Herr Metz sind dienstliche Interessen eindeutig beeinträchtigt. Ein früherer Regierungssprecher, der die Justiz beschimpft und ihr Befangenheit vorwirft, muss von der Landesregierung zur Ordnung gerufen werden. Ebenfalls muss die Landesregierung die Tätigkeit von Herrn Metz, wie im Beamtengesetz gefordert, untersagen“.

Zu den Tätigkeiten von Herrn Metz haben die GRÜNEN bereits eine Kleine Anfrage gestellt. „Wir sind gespannt auf die Antwort der Landesregierung. Eine Sonderbehandlung für schwarze Spezis darf es nicht geben“.

Kleine Anfrage


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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