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10.10.2012

Drohneneinsatz ─ Innenminister verweigert Informationen zu fragwürdigen Drohneneinsätzen der Polizei

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übt heftige Kritik daran, dass Innenminister Boris Rhein (CDU) sich weigert, mitzuteilen, wann und zu welchem Zweck die hessische Polizei das „Unbemannte Aufklärungssystem UAS“, die so genannte „Überwachungs-Drohne“ einsetzt. Aus einer Antwort des Innenministers auf eine Anfrage hat der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, erfahren, dass die hessische Polizei eine solche Überwachungs-Drohne besitzt.

„Der Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung ist nach unserer Auffassung eine problematische verdeckte Überwachungsmaßnahme. Wenn damit beispielsweise friedliche Demonstrationen überwacht werden, ist das ein Grundrechtseingriff, für den man eine gesetzliche Regelung braucht. Das hessische Polizeigesetz HSOG enthält aber keine Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Videoüberwachung durch mobile Systeme“, erklärt Jürgen Frömmrich. „Der Minister muss schon erklären, wo die Drohne bisher eingesetzt wurde, damit die Frage geklärt werden kann, ob der Einsatz rechtswidrig war. Das Schweigen von Minister Rhein bestärkt uns eher in der Auffassung das der bisherige Einsatz nicht durch eine Regelung im Polizeigesetz gedeckt ist. Anders lässt sich nicht erklären, dass er auf unsere konkreten Fragen zum Einsatz der UAS keinerlei Antworten gibt.“

Auf die Fragen von Frömmrich hin hatte Innenminister Boris Rhein lediglich die Anschaffung des Gerätes und die Anschaffungskosten in Höhe von 38.000 Euro zugegeben, allen Fragen zu dessen Nutzung jedoch „aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen“ die Antwort verweigert.

„Wieder einmal mauert diese Landesregierung und versucht ein berechtigtes Auskunftsinteresse zu behindern. Sie ignoriert damit die Informationsrechte der demokratisch gewählten Volksvertreter“, kommentiert Frömmrich die magere Mitteilung des Innenministers.

DIE GRÜNEN kritisierten die wiederholte Nichtinformation des Parlaments durch die Regierung und kündigt eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts an: „Es geht hier um die Gewaltenteilung: Es ist der Verfassungsauftrag der Abgeordneten, die Regierung zu kontrollieren. Dazu muss die Regierung uns die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies nicht geschieht, behindert dies unsere Arbeit. Dann muss eben geklärt werden welche Informationspflicht die Regierung gegenüber den Abgeordneten hat.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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