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12.03.2013

Doppelzahlungen für alten und neuen Landtag – Fraktionen einigen sich auf Sechs-Wochen-Frist

Plenarsaal, LandtagDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN freut sich über die Einigung zwischen den Fraktionen,  dass neu gewählte Abgeordnete in Zukunft frühestens sechs Wochen vor Ende der Wahlperiode des letzten Landtags Ansprüche auf Diäten und andere Ansprüche erhalten. Diese Einigung wurde heute im Ältestenrat gefunden. Das entsprechende Gesetz wird bereits in der kommenden Woche in den Landtag eingebracht. Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil der Termin der Landtagswahl von Schwarz-Gelb in Hessen mit dem der Bundestagswahl zusammengelegt wurde. Nach der bisher gültigen Regelung hätte dies monatelange Doppelzahlungen für bisherige und neu gewählte Abgeordnete zur Folge gehabt. DIE GRÜNEN hatten zur Vermeidung dieser Doppelzahlungen im Februar einen Gesetzentwurf vorgelegt. Sie strebten eine Einigung mit allen Fraktionen an.

„Wir freuen uns, dass wir wenigstens in dieser Frage einmal Einigkeit im Landtag erzielen konnten. Auch wenn unser Gesetzentwurf eine Übergangszeit von vier Wochen vorgesehen hat, können wir uns mit einer Zeitspanne von sechs Wochen einverstanden erklären“, betont der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN, Mathias Wagner. „In Zeiten knapper Kassen wäre eine Doppelalimentierung von Abgeordneten den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln gewesen. Dieses Problem hatte die schwarz-gelbe Landesregierung geschaffen, weil sie sich mit ihrer eigenen schlechten Bilanz bei der Wahl hinter Frau Merkel verstecken will. Wir sind froh, dass dies den Steuerzahler jetzt nicht auch noch einen Millionenbetrag kostet.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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