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06.03.2023

Defizite bei der Bearbeitung in der Waffenbehörde: Überarbeitung des Waffenrechts weiter notwendig

31. öffentliche Sitzung Untersuchungsausschuss 20/2

 

Vanessa Gronemann, Obfrau im UNA 20/2 der GRÜNEN Landtagsfraktion anlässlich der 31. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:

„In der heutigen Sitzung hat der Untersuchungsausschuss Mitarbeiter*innen der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises und auch die hierfür zuständige Dezernentin des Kreises, Susanne Simmler, gehört. Diese haben jedoch mit ihren Aussagen zur Aufklärung wenig beitragen können. Festhalten lässt sich aus unserer Sicht, dass die Aktenführung der Waffenbehörde mindestens als problematisch angesehen werden kann. So wurden zwar die regelhaften Überprüfungen vorgenommen, aber die Ergebnisse nicht in der Akte festgehalten. Nicht erklären konnten die Zeug*innen, warum die Behörde die Anträge des Attentäters weiterbearbeitete, obwohl diese durch den Umzug des Attentäters nach München nicht mehr zuständig war. Nicht nachvollziehbar ist zudem, warum sich der Nachweis über den Kauf der zweiten Waffe nicht in der Akte befindet, denn ohne Vorlage des Nachweises ist der Besitz der Waffe nicht legal. Auch die vorgelegten Nachweise zu dem Bedürfnis für eine Waffe scheinen teilweise unvollständig. Ein Widerruf der Erlaubnis wäre aus unserer Sicht daher möglich gewesen.

Wir sehen die dringende Notwendigkeit, das Waffengesetz im Bund zu überarbeiten. Denn dass die Hürden zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte immer noch zu niedrig sind, zeigt sich an dem Fall des Anschlags von Hanau. Waffen gehören nicht in die Hände von Rechtsextremist*innen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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