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06.10.2009

CDU hat vier Jahre geschlafen GRÜNE fordern umfassende Überprüfung der Lebensmittelüberwachung

Die Landesregierung hat vier Jahre im Bereich der Lebensmittelüberwachung geschlafen. Statt der üblichen 5jährigen Verlängerung, wird das Gesetz, das die Übertragung der Lebensmittelüberwachung auf die Landkreise und die kreisfreien Städte regelt, nur um zwei Jahre verlängert. Begründung: Sie brauchten noch diese zwei Jahre, um den genauen Anpassungs- und Änderungsbedarf zu ermitteln, bevor die übliche Verlängerung um fünf Jahre erfolgt. Das macht uns GRÜNE ziemlich fassungslos. Dass dieses Gesetz Ende des Jahres 2009 ausläuft, ist ja nicht erst seit gestern bekannt. Die Regierung hat bereits bei der Debatte über unsere Berichtsanträge im Jahr 2007 fest zugesagt, rechtzeitig Vor- und Nachteile der Kommunalisierung der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes zu evaluieren. Bis jetzt ist offenbar nichts passiert. Ministerin Silke Lautenschläger hat noch im Frühjahr 2009 im Umweltausschuss zugesagt, dass dem Parlament rechtzeitig vor der Debatte um die Verlängerung des Gesetzes die Ergebnisse der Evaluierung vorgelegt werden. Auf unsere schriftliche Nachfrage von Anfang Juni diesen Jahres hat sie dies dann allerdings verweigert mit dem Argument, dass es nur eine regierungsinterne Auswertung gegeben habe“, kritisiert die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Angela Dorn.

„Jetzt stehen wir hier Anfang Oktober und sollen die Verlängerung eines Gesetzes durchpeitschen, von dem wir nicht wissen, wie es sich in der Praxis wirklich bewährt hat. Es ist ja unser gutes Recht, nach den ganzen Lebensmittelskandalen etwas genauer hinzuschauen, wie wir in Hessen beim Thema Überwachung der Lebensmittelbetriebe aufgestellt sind. Deshalb haben wir einen umfassenden Berichtsantrag gestellt, der leider aufgrund umfassender Recherchearbeiten erst Mitte Dezember  beantwortet werden soll. Wir beantragen jetzt zumindest eine schriftliche Anhörung der Betroffenen. Wir wollen wissen, wie die Kommunalisierung der Lebensmittelüberwachung von Fachleuten beurteilt wird. Wir wollen wissen, ob es genug Personal gibt, um die drastisch gestiegenen Anforderungen im Verbraucherschutz zu erfüllen, wir wollen wissen, ob die technische Ausstattung stimmt, wir wollen wissen, ob die Landräte und kreisfreien Städte Personal im Verbraucherschutz abgebaut oder umgesetzt haben und wir wollen wissen, ob das vom Land zur Verfügung gestellte Finanzvolumen überhaupt ausreicht, um die umfassenden Aufgaben zur Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände überhaupt ausreicht.“

„Wir haben den Prozess der Kommunalisierung von Beginn an kritisch gesehen haben, weil wir vom Grundsatz der Auffassung sind, dass diese wichtige Aufgabe in einem Guss erfüllt werden sollte und nicht in unterschiedlicher Form durch eine kommunal zersplitterte Verwaltung. Unser wichtigster Kritikpunkt war, dass die Kommunalisierung der Lebensmittelüberwachung größere Zersplitterung und Uneinheitlichkeit im Vollzug und damit eine Schwächung des Verbraucherschutzes bedeutet, weil verschiedene Landräte auch verschiedene Schwerpunkte setzen. Das kann dann zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Zudem besteht die Gefahr, dass Personal aus der Lebensmittelüberwachung für andere Bereiche in der Kreisverwaltung eingesetzt wird und damit der Verbraucherschutz weiter personell geschwächt wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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