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19.02.2013

Bundesverfassungsgerichtsurteil – GRÜNE begrüßen Stärkung der Kinderrechte

Lesben, Schwule, Puzzleteile„Erneut hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geurteilt: Beschränkungen beim Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner sind verfassungswidrig“, begrüßt der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, das heutige Urteil aus Karlsruhe. „Diese Entscheidung stärkt vor allem die Rechte der Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen. Sie ist in ihrer Eindeutigkeit aber auch ein erneuter Schlag ins Gesicht der Ewiggestrigen, die sich an ein konstruiertes Recht auf Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare klammern.“

Die hessische CDU tue sich bei der Ungleichbehandlung Homosexueller immer wieder besonders hervor. „Wir fordern Volker Bouffier, Christean Wagner, Peter Beuth, Walter Arnold und ihre Gefolgsleute auf, endlich die gesellschaftliche Realität des 21. Jahrhunderts anzuerkennen. Sie müssen sich entscheiden: Verfassungspatrioten, die sie sonst so gerne sein wollen, erkennen die Sprüche des höchsten deutschen Gerichts an. Wenn sie sich dem weiter entgegenstellen, stellen sie sich gegen das Grundgesetz.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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