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23.10.2009

Bundesverfassungsgericht bestätigt Forderung der GRÜNEN: Homosexuelle Partnerschaften auch bei Beamten gleichstellen

Die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Forderung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, homosexuelle Beamtinnen und Beamte mit ihren heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen. Das Gericht hatte entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften von den Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gegen die Verfassung verstoße.

„Homosexuelle Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst dürfen bei der Zusatzrente nicht länger benachteiligt werden. Das Gleiche muss dann aber auch für die Beamtinnen und Beamten in Hessen gelten, die für ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner immer noch keine Beihilfe, keinen Familienzuschlag und keine Hinterbliebenenversorgung erhalten. Unser Gesetzentwurf sieht genau dies vor und sollte deshalb auch von allen anderen Fraktionen unterstützt werden“, fordert der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Insbesondere habe das Verfassungsgericht die Auffassung der GRÜNEN bestätigt, dass der besondere Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie die Benachteiligung anderer Lebensformen nicht rechtfertigen könne. „Die eingetragenen Lebenspartner gehen genau wie Eheleute eine auf Dauer angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft ein. Sie verpflichten sich zu gegenseitigem Beistand, zu Unterhalt und einem gemeinsamen Leben, genau wie Eheleute. Sie müssen daher auch rechtlich endlich gleichgestellt werden“, so Jürgens.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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