Um die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, die zuletzt im August 2012 zum Familienzuschlag für Beamte sowie der Grunderwerbsteuer bestätigt wurde, endlich auch in Hessen in geltendes Recht umzusetzen, hat die GRÜNE Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht in den Landtag eingebracht: „Zwar ist Schwarz-Gelb 2010 endlich unserer Forderung nach Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Landesrecht gefolgt, allerdings ohne die ebenfalls geforderte Rückwirkung gesetzlich zu verankern“, stellt der lesben- und schwulenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Kai Klose, fest. „Das führt dazu, dass betroffene Beamtinnen und Beamte ihr Recht erst auf dem Klageweg erstreiten müssen. Diese Situation provoziert nicht nur eine unzumutbare Unsicherheit für die zur Klage gezwungenen Betroffenen, sondern auch eine überflüssige Mehrbelastung für die beteiligten Bezüge- und Besoldungsstellen sowie die Gerichte.“
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN nimmt Änderungen in den Hessischen Beamten-, Besoldungs- und Bezügegesetzen vor. „Die Landesregierung hat bisher keinerlei Anstrengungen unternommen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts endlich auch in hessisches Recht umzusetzen“, bedauert Kai Klose. „Im Gegenteil: Noch im letzten Plenum haben CDU und FDP unseren diesbezüglichen Antrag (Drs. 18/6033) explizit abgelehnt.“ Wenn Justizminister Hahn im Sommerinterview des Hessischen Rundfunks sage: „Jetzt ist der Wendepunkt erreicht, es muss eine vollkommene Gleichheit zwischen der Ehe auf der einen und homosexuellen Partnerschaften auf der anderen Seite geben“, dränge sich die Frage auf, warum er immer noch nichts vorgelegt habe. „Dieses Verhalten der Landesregierung ist doppelzüngig gegenüber den Lesben und Schwulen im Land“, urteilt der GRÜNE. „Wir handeln deshalb, statt zu schwafeln.“
Klose verweist darauf, dass die hessische CDU die Ungleichbehandlung homosexueller Paare kürzlich bei einem Besuch der Bundeskanzlerin in Fulda als ihr „besonderes Anliegen“ bezeichnet habe: „Wer davon überzeugt ist, dass es richtig ist, Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie einen Menschen gleichen Geschlechts lieben, zu diskriminieren, muss sich sagen lassen, dass er nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“ Von den „Verfassungspatrioten“ der Hessen-CDU habe er eigentlich erwartet, die Urteile des höchsten deutschen Gerichts zu respektieren. „Wir GRÜNE stehen für die Freiheit der individuellen Lebensentfaltung. Der Staat hat die sexuelle Orientierung seiner Bürgerinnen und Bürger nicht zu sanktionieren. Der Grundsatz ‚Gleiche Rechte, gleiche Pflichten‘ ist durchzusetzen, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Vielfalt und gegenseitiger Respekt machen unsere Gesellschaft stark. Mit unserem Gesetzentwurf kann der Gerechtigkeit Genüge getan werden, weil die Versäumnisse Hessens bei der vollständigen Gleichstellung wenigstens teilweise korrigiert werden.“
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