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15.05.2018

Bundesteilhabegesetz: Landeswohlfahrtsverband bleibt für Hilfe für Menschen mit Behinderung zuständig – Gute Lösung im Sinne der Betroffenen

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag stellt der heute von CDU und GRÜNEN in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz wichtige Weichen im Sinne der Menschen mit Behinderung. „Uns freut insbesondere, dass der Landeswohlfahrtsverband (LWV) für die so genannte Eingliederungshilfe zuständig bleibt“, erklärt Sigrid Erfurth, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Menschen mit Behinderung. „Der LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können. Die zeitweilige Überlegung, die Zuständigkeit den Kommunen zu übertragen, hätte die Gefahr mit sich gebracht, dass gerade Menschen mit weniger häufig vorkommenden Behinderungen nicht überall die gleiche Qualität in der Beratung vorgefunden hätten. Auch Bürgerinnen und Bürger weniger wohlhabender Kommunen hätten Nachteile befürchten müssen. Es ist ein großer Erfolg, dass das Solidarmodell Landeswohlfahrtsverband, um das uns andere Bundesländer beneiden, intakt bleibt.“

„Wir GRÜNE haben uns früh festgelegt, die Zuständigkeit beim LWV zu belassen, und das mit einem Beschluss des Parteirates (Kleiner Parteitag) im Oktober 2017 untermauert“, so Erfurth. „Auch die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege haben sich dafür eingesetzt. Wir sind froh, dass der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren geht, denn damit nehmen wir vielen Betroffene eine große Sorge.“

„Das Bundesteilhabegesetz, das wir mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen, bringt viele Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung in Hessen mit sich. Es hat ausdrücklich zum Ziel, die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Blick zu nehmen und ihnen die größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gibt vor, dass Menschen mit Einschränkungen selbst entscheiden können sollen, wie sie leben, wohnen und arbeiten. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht, aber das Bundesteilhabegesetz und das Landesgesetz sind wichtige Schritte auf dem Weg dorthin. Wir freuen uns jetzt auf die Anhörung und die Hinweise der Verbände zu unserem Gesetzentwurf.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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