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07.10.2010

Bund prüft GRÜNEN Vorschlag zur Übernahme der Schulwegkosten für bedürftige Familien als Hartz IV-Leistung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag haben die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in einem Schreiben an den hessischen Sozialminister begrüßt, die Übernahme überdurchschnittlicher Schülerbeförderungskosten als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu prüfen. „Wir freuen uns sehr, dass unser Ende August gemachte Vorschlag nun in Berlin geprüft wird. Der Zugang zu Bildung darf nicht an den Kosten für den Schulweg scheitern“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

DIE GRÜNEN verwiesen darauf, dass sie mit ihrem Antrag vom 24. August 2010 (Drs. 18/2715) die Debatte um die Übernahme der Schulwegkosten für bedürftige Familien als künftige Leistung des SGB II angestoßen hätten. „Die Landtagsdebatte am 8. September 2010 hat gezeigt, dass wir für dieses drängende Problem einen guten und umsetzbaren Vorschlag gemacht haben. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) hat unseren Vorschlag im Kern positiv bewertet und übernommen.“

„Für Kinder aus einkommensschwachen Familien ist die bisherige Regelung, dass die Schülerbeförderungskosten nur bis zum Ende der Mittelstufe übernommen werden, in manchen Fällen eine unüberwindbare Hürde auf dem Weg zum Abitur. Ein möglichst guter Schulabschluss ist jedoch die beste Voraussetzung, um sein Leben eigenverantwortlich gestalten zu können und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Der Zugang zu Bildung darf daher nicht an den Kosten für den Schulweg scheitern“, unterstreicht Mathias Wagner. „Dieses Problem muss dringend gelöst werden, erst danach ist die Diskussion über eine Bildungs-Chipkarte glaubwürdig.“

DIE GRÜNEN appellierten an die Landesregierung, dass aus der Prüfung auch Realität werde. „Die Landesregierung muss sich weiter aktiv bei der Bundesregierung für den Vorschlag einsetzen. Unsere Unterstützung hierzu hat sie.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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