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26.06.2015

Biblis-Untersuchungsausschuss: Länder haben einheitlich auf Wunsch des Bundes gehandelt und dabei Verfahrensfehler gemacht

Aus Sicht der GRÜNEN Landtagsfraktion haben die bisherige Arbeit des Biblis-Unter­suchungsausschusses und die heutigen Befragungen der früheren Umweltministerin Lucia Puttrich und des Ministerpräsidenten Volker Bouffier gezeigt, dass alle Bundesländer nach Vorgabe des Bundes einheitlich gehandelt haben. „Alle haben die gleiche Rechtsgrundlage verwendet, alle haben die vom Bund ausdrücklich erbetenen Formulierungen übernommen und innerhalb der vom Bund vorgegebenen Frist gehandelt. Für alle ist  durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs klar, dass die Rechtsgrundlage und die vorgegebene Begründung für die Stilllegung der Atomkraftwerke während des dreimonatigen Moratoriums fehlerhaft waren“, unterstreicht der Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss, Frank Kaufmann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand haben alle Bundesländer auf eine Anhörung der AKW-Betreiber verzichtet. „Der Verzicht auf die Anhörung war ein formaler Fehler, das hat das Gericht festgestellt. Unterschied in Hessen zu den anderen Bundesländern war lediglich, dass der Verzicht der Anhörung in der Stillegungsverfügung an die Atomkonzerne ausdrücklich begründet wurde. Dieses Vorgehen war, ist und bleibt unverständlich. Diese Gründe wurden im Ergebnis vom Gericht auch nicht anerkannt. Dies ist jedoch für die Fehlerhaftigkeit der vom Bund vorgegebenen Rechtsgrundlage und der Begründung nicht entscheidend. Die Stilllegungsverfügungen waren in jedem Fall aufgrund der fehlerhaften Vorgaben rechtswidrig.“

Die Forderungen der Atomkonzerne nach Schadenersatz seien aus Sicht der GRÜNEN weder angemessen noch berechtigt. „Die Betreiber haben mit der Hochrisikotechnologie Atomkraft über Jahrzehnte unzählige Milliarden verdient. Es ist ein Skandal, dass die Atomindustrie sich den Ausstieg aus der Atomenergie und die Abschaltung ihrer längst abgeschriebenen uralt Reaktoren jetzt auch noch vergolden lassen will“, betont Kaufmann.  In Wahrheit seien von RWE nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima keinerlei Aktivitäten unternommen worden, Biblis A wieder anzufahren – Biblis B lag ohnehin während des gesamten kritischen Zeitraums wegen einer planmäßigen Revision still. „Die Schadenersatzklage von RWE steht auf tönernen Füßen.“

Kaufmann erinnert daran, dass die Katastrophe von Fukushima endgültig klar gestellt habe, dass die Atomkraft vom Menschen nicht beherrschbar ist: „Unter diesem Eindruck gab es einen breiten politischen Konsens für einen Atomausstieg. Dieser Konsens ist kein Fehler, sondern die richtige Entscheidung, unabhängig davon , dass es bei der Umsetzung zu Fehlern kam. Es wäre völlig inakzeptabel, wenn Fehler, die bei der kurzfristigen Stilllegung im März 2011 gemacht wurden, nun von den Atomkonzernen zu Lasten der Steuerzahler ausgeschlachtet würden – zumal es schon einmal einen rechtssichereren Atomausstieg gab: den am 14. Juni 2000 von der rot-grünen Bundesregierung mit der Atomindustrie geschlossene Atomkonsens, der zehn Jahre später ohne Not wieder zurückgenommen wurde. Wenn RWE und andere AKW-Betreiber jetzt, nachdem sie über Jahrzehnte unglaublich viel Geld mit der Atomenergie verdient haben, auch noch versuchen, aus dem Ausstieg zusätzlichen Profit zu schlagen, ist das der wahre Skandal.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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