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06.03.2015

Biblis-Untersuchungsausschuss: Röttgens Aussage bestätigt Verantwortung des Bundes

Der Auftritt des früheren Bundesumweltministers Norbert Röttgen im Biblis-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages hat nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut deutlich gemacht, dass die Bundesregierung den Ländern ihr Handeln beim Atomausstieg sehr genau vorgegeben hat. „Das Bundesumweltministerium (BMU) entwickelte nach Angaben Röttgens die Rechtsauffassung, auf deren Basis das Moratorium umgesetzt werden sollte und auch umgesetzt wurde“, erläutert Frank Kaufmann, Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss. „Auch eine Begründung, warum die gewählte Rechtsgrundlage die richtige sei, erarbeitete das BMU. Es gab die klare Verabredung, dass die Länder sich diese Begründung als Teil ihres Verwaltungshandelns zu eigen machen sollten. Mehrfach gab das BMU auf Fragen der Länder nach dem weiteren Vorgehen Antworten, nach denen die Länder sich auch richteten. Das Handeln der Bundesregierung zielte damit eindeutig auf eine einheitliche Durchführung der Stilllegung der Atomkraftwerke, auch wenn Röttgen es – nach eigenen Angaben aus politischen Gründen – ablehnte, eine formelle Weisung zu erteilen.“

„Dass Herr Röttgen heute sagt, einzelne Länder hätten sich sehr wohl anders entscheiden können, ist unverständlich“, so Kaufmann weiter. Bereits am Tag vor einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten, am 14. März 2011, hatte die Bundesregierung ein Moratorium für die ältesten Atomkraftwerke, darunter Biblis, verkündet. „Erst einen Tag später fand das Gespräch mit Röttgen, der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder statt, das im BMU en detail vorbereitet worden war. Damit ist für uns klar: Der Bund gab die Entscheidung in der Sache vor, lieferte die rechtliche Begründung mit und gab Hinweise für den Verwaltungsvollzug der Länder. Diese hatten praktisch keinen Handlungsspielraum mehr. Herr Röttgen hat selbst eingeräumt: Einen Plan B gab es nicht.“

Diese Sicht bestätigte ausdrücklich der damalige Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Ar-beitsgruppe im BMU, Gerrit Niehaus. „Herr Niehaus sagte aus, es habe ein Papier des BMU geben sollen, über dem zwar nicht ,Weisung‘ stehen sollte, das aber die Länder als Verfügungstext hätten verwenden können“, so Kaufmann. „Er selbst sah das Vorgehen der Bundesregierung als Arbeitsauftrag an seine Arbeitsgruppe und ließ ein solches Papier erarbeiten. Herr Niehaus bekräftigte auch, dass der Bund im gesamten Verfahren das Heft des Handelns in der Hand behielt. So führte die Reaktorsicherheitskommission des Bundes die Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke durch, die Länder lieferten lediglich zu.“

„Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie Atomkraft war die richtige Entscheidung“, so Kaufmann. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der von der rot-grünen Bundesregierung im Juni 2000 mit der Atomindustrie geschlossene Atomkonsens einen rechtssichereren Ausstieg garantiert hätte, der aber später wieder zurückgenommen wurde. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima stand die Bundesregierung unter großem Druck, diesen Fehler zu korrigieren.“


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