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24.03.2016

Besuchskommission für Maßregelvollzug eingesetzt: Transparenz durch Besuchskommission schützt Rechte psychisch Kranker

Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist mit der heute vorgestellten Besuchskommission eine weitere Verbesserung zur menschenwürdigen Unterbringung psychisch Kranker, die Straftaten begangen haben, umgesetzt. „Wir nehmen auch die Rechte dieser Personengruppe in den Blick. Die Unterbringung dieser Personengruppe ist eine besondere Herausforderung. Sie haben zwar Straftaten begangen, möglicherweise besteht ein Sicherheitsrisiko, und gleichzeitig sind sie psychisch krank. Um beide Aspekte zu achten, gilt es sensibel auszutarieren. Wir wollen Versorgung und Unterbringung menschenwürdig gewährleisten“, so Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

Hessen hat mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Maßregelvollzugsgesetz Urteile des Bundesgerichtshofs umgesetzt. Im Maßregelvollzug befinden sich psychisch Kranke, die straffällig wurden und von Gerichten in die geschlossenen Einrichtungen eingewiesen werden. Dabei wurden von vielen Experten und Organisationen klare und transparente Regeln zur menschenwürdigen Unterbringung eingefordert, die CDU und GRÜNE im Gesetz unter anderen mit der Einrichtung einer Besuchskommission berücksichtigte. „Mit diesem Instrument ist neben vielen anderen Rechten ein weiteres Instrument für die Personen im Maßregelvollzug geschaffen worden, das bürgerrechtlichen Standards Rechnung trägt.“

Die Kommission trage zur Transparenz der Bedingungen der Unterbringung bei, sie ist unter anderem aus Ärzten, Richtern, Vertretern von Betroffenen oder Angehörigen besetzt. Sie darf einmal jährlich ungehindert die Einrichtungen überprüfen. „Wir begrüßen, dass mit der heute eingesetzten Besuchskommission die Transparenz gesichert wurde, und wünschen ihr viel Erfolg in der Arbeit vor Ort.“

 

Im Hessischen Maßregelvollzugsgesetz  heißt es:

5c: „Das für den Maßregelvollzug zuständige Ministerium bildet eine Besuchskommission, die mindestens ein Mal pro Jahr die Einrichtungen des Maßregelvollzugs besucht und daraufhin überprüft, ob die mit der Unterbringung in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. 2Der Besuchskommission ist ungehinderter Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren. 3Bei den Besichtigungen ist den untergebrachten Personen Gelegenheit zu geben, Wünsche und Beschwerden vorzutragen. 4Die Einrichtungen sind verpflichtet, die Besuchskommission bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und ihr die gewünschten Auskünfte zu erteilen. 5Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist der Besuchskommission Einsicht in die hierfür erforderlichen Unterlagen zu gewähren. 6Personenbezogene Patientenunterlagen dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen untergebrachten Person eingesehen werden.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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