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05.08.2022

Beamtenbesoldung wird an die Vorgaben des Verfassungsgerichts angepasst

Die laufende Rechtsprechung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts macht eine Anpassung der Beamtenbesoldung in Deutschland und Hessen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Koalition auf eine Anpassung der Beamtenbesoldung verständigt. Hierzu erklärt Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die hessische Besoldung steht noch aus. Wir haben uns aber als Koalition verständigt, schon jetzt zu handeln. Wir setzen mit der deutlichen Erhöhung der Kinderzuschläge ein wichtiges soziales Signal für Familien. Die Zuschläge steigen für die ersten beiden Kinder um jeweils 100 Euro pro Monat und für jedes weitere Kind um jeweils 300 Euro pro Monat. Zusammen mit der linearen Erhöhung für alle Beamt*innen von zweimal 3 Prozent und weiteren Maßnahmen gehen wir weitere Schritte, um die Besoldung an die Vorgaben der Rechtsprechung anzupassen. Durch die Anpassung bei der Richter- und Staatsanwaltschaft steigern wir die Attraktivität der Justiz für Berufseinsteiger*innen. Erst nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur hessischen Besoldung haben wir vollständige Klarheit über den Anpassungsbedarf. Da die Tendenz jedoch bereits klar ist, wollen wir die Beamt*innen nicht hinhalten und handeln bereits jetzt.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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