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04.10.2011

Beamtenbesoldung - GRÜNE: Soziale Unwucht des CDU/FDP-Vorschlages besteht nach wie vor

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht das von CDU und FDP vorgeschlagene Modell zur Beamtenbesoldung als „nicht tragbar“ an und lehnt es ab. DIE GRÜNEN haben ein eigenes gerechteres Modell vorgelegt, das im Gegensatz zu den anderen Fraktionen auch einen Finanzierungsvorschlag enthält.

„Ursprünglich sah der Gesetzentwurf von CDU und FDP vor, die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen mit sechs beziehungsweise sieben monatiger Verschiebung in den Jahren 2011 und 2010 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Dieser Vorschlag hatte eine massive soziale Unwucht und so haben wir einen Gegenvorschlag ins Verfahren gebracht. Wir wollten allen Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen die für die Angestellten in den Tarifverhandlungen vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro und 120 Euro für Anwärterinnen und Anwärter auszahlen. Außerdem wollten wir die Tariferhöhung nicht wie von CDU und FDP vorgeschlagen jeweils sechs bzw. sieben  Monate verspätet auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern die Erhöhung für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen vorzuziehen. Durch diese Staffellung sollte dem Entwurf von CDU und FDP die soziale Unwucht  genommen werden. Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes sollen nach unserem Vorschlag bereits rückwirkend zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Juli 2011 in den Genuss der 1,5 prozentigen Besoldungserhöhung für 2011 kommen. Nur bei den Bezieherinnen und Beziehern im gehobenen und höheren Dienst soll es bei der Besoldungserhöhung zum 1. Oktober 2011 bleiben. Im Jahr 2012 sollten nicht nur die Beamtinnen und Beamten des einfachen Dienstes ab dem 1. März 2012 und des mittleren Dienstes ab dem 1. Juni 2012 von einer früheren Besoldungserhöhung profitieren, sondern auch die des gehobenen Dienstes. Für sie soll die 2,6 prozentige Erhöhung um einen Monat auf den 1. September 2012 vorgezogen werden“, erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

„Die Beamtinnen und Beamten müssen ebenso wie die Angestellten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Angesichts einer Staatsverschuldung des Landes Hessen von rund 40,1 Milliarden Euro  und den Berechnungen, dass sie bis zum Jahr 2015 auf ca. 45,4 Milliarden Euro ansteigen wird, dürfen wir aber auch die steigenden Personalausgaben nicht aus dem Blick verlieren. Diese liegen im Moment bei 7,87 Milliarden Euro für das Jahr 2011 und werden in den kommenden Jahren die Grenze von 8 Milliarden Euro überschreiten. Das von CDU und FDP vorgesehene Modell zögert die Erhöhung allerdings so lange hinaus, dass dies für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen untragbar ist. Für die besser verdienenden Beamtinnen und Beamten halten wir es jedoch für vertretbar, wenn ihre Bezahlung erst jeweils zum 1. Oktober angepasst wird.“

„Im Gegensatz zu anderen Fraktionen hatten wir für unseren Gesetzentwurf auch einen Finanzierungsvorschlag. Mehrausgaben von insgesamt ca. 39 Millionen Euro in den Jahren 2011 und 2012 sollten durch den Wegfall von besonderen Beihilfeleistungen wie der Abrechnungsfähigkeit der Unterkunft in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie die Chefarztbehandlung finanziert werden. Zusätzlich schlagen wir vor, in der Beihilfeverordnung eine Kappungsgrenze einzuführen, damit zukünftig eine Beihilfe, die zusammen mit der Privatversicherungsleistung des Beihilfeberechtigten zu einer Gesamtleistung über 100 Prozent führen würde, nur noch im Umfang bis 100 Prozent ausgezahlt wird. Für den Zeitraum der Haushaltsjahre 2011 und 2012 wären die vorgesehenen Änderungen demnach kostenneutral.“

„Wir würden damit zweierlei erreichen. Zum einen wird durch die Einführung der von uns vorgeschlagenen Staffelung den sozialen Belangen in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen, deren Einkommen wahrlich nicht üppig ist, Rechnung getragen. Diese Beschäftigten benötigen die zusätzliche Kaufkraft dringend. Zudem machen wir das Beihilfesystem des Landes Hessen ein Stück zukunftsfähiger und reduzieren Kosten in einem Bereich der aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Bei erfreulicherweise immer älter werdenden Pensionsempfängern erhöhen sich natürlich auch die Beihilfekosten“, erläutert Jürgen Frömmrich.

Hintergrund – Zahlen zur Erläuterung:
Verschuldung des Landes Hessen 2011:                                      40,7 Mrd. Euro

voraussichtliche Verschuldung 2015:                                           45,4 Mrd. Euro

Zinsausgaben 2011:                                                                     1,51 Mrd. Euro

Voraussichtliche Zinsausgaben 2015:                                     1,75 Mrd. Euro

Nettoneuverschuldung 2011:                                                       2,26 Mrd. Euro

Voraussichtliche Nettoneuverschuldung 2015:                        0,85 Mrd. Euro

Personalausgaben 2011:                                                              7,87 Mrd. Euro

geplante Personalausgaben 2015:                                             8,33 Mrd. Euro

Personalausgabenquote 2010 (ohne Hochschulen):                                    40,4%

Personalausgabenquote 2010 (mit Hochschulen nach LRH):                    45,8%

Personalkostenquote 2011 (ohne Hochschulen):                                           40,8 %

Durchschnittliche Höhe der Bezüge:

Besoldungsgruppe A 6 A 16 B 6
in Euro 2.362,28 6.197,55 8.202,78

Aufwendungen für die Beihilfe:

Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamtbetrag

(in Mio. €)

369,2 390,3 404,2 421,3 452,4 484,6 496,6
Aktive 180,5 193,4 193,8 206,6 229,6 248,3 245,8
Pensionsempfänger 188,7 196,9 210,4 214,7 222,7 235,8 250,7

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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