Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hofft, dass die Oppositionsfraktionen nach der heutigen Sondersitzung des Rechtsausschusses die Debatte über die Aufhebung des Haftbefehls sachlicher führen werden. „Das Gericht hat den Haftbefehl in richterlicher Unabhängigkeit nach rechtsstaatlicher Prüfung aufgehoben. Natürlich wird das Strafverfahren aber weiterbetrieben“, erklärt Karin Müller, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Der zuständige Haftrichter hatte den Haftbefehl bereits bei Erlass außer Vollzug gesetzt. Das heißt: Der Beschuldigte war zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Stattdessen musste er sich regelmäßig melden. Das hat er getan. Es ist völlig überzogen, an dieser Stelle ohne Prüfung des Sachverhalts von ‚Freilassung‘ und ‚erhöhter Terrorgefahr‘ zu sprechen. So verunsichert man die Bevölkerung. Gerade in diesen Zeiten sollten verantwortliche Politikerinnen und Politiker ihre Wortwahl sogfältig abwägen“, erläutert Müller.
Was die SPD ignoriere, sei die derzeitige personelle Besetzung des betroffenen Landgerichts Frankfurt und die im Haushalt 2016 vorgesehenen zusätzlichen Stellen für den Bereich der Strafverfolgung. „Das betroffene Landgericht Frankfurt gehört zu den mit Richtern am besten ausgestatteten Landgerichten in Hessen. Die Planstellen sind voll besetzt, eine weitere Optimierbarkeit ist hier gar nicht möglich. Zudem wurden am Landgericht Frankfurt alle Richterstellen erhalten.“ Daneben seien im Haushalt 2016 zusätzliche Stellen für den Bereich der Strafverfolgung vorgesehen: „Die Verfolgung extremistischer Straftaten ist sehr wichtig. Daher wurden Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft sowie das Landgericht Frankfurt personell verstärkt. Beim Oberlandesgericht Frankfurt wurden die zusätzlichen personellen Voraussetzungen für einen weiteren Staatsschutzsenat geschaffen. Für den Bereich der politischen Straftaten gibt es vier zusätzliche Stellen“, so Müller.
DIE GRÜNEN betonen, dass insbesondere im Nachgang der schrecklichen Anschläge in Paris und der Terrorwarnungen in Hannover und München Sachlichkeit und Besonnenheit erforderlich sind. Nachfragen und eine rasche Klärung solcher Fragen sind richtig und wichtig. Eine Skandalisierung strafrechtlicher Verfahren sei aber der falsche Weg. „Die Aufhebung eines Haftbefehls ist ein sorgfältig abgewogener rechtsstaatlicher Vorgang. Die Gerichte legen bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte zu Recht einen strengen Maßstab an. Schließlich gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Ein Terrorverdächtiger ist noch kein verurteilter Terrorist – auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Von der ‚Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen Terroristen‘ zu sprechen, ist eine unzulässige Zuspitzung, die weder der Sicherheit noch dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger dient.“
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