Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass hessische Apfelweinkeltereien, bei denen es zu Beanstandungen durch die Lebensmittelaufsicht gekommen ist, selbst schnell Konsequenzen angekündigt beziehungsweise bereits gezogen haben. Einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Apfelweinkeltereien zufolge geht es bei den Beanstandungen um eine unzureichende Dokumentation eines Zusatzstoffes, die Vermischung mit zuckerhaltigen Apfelweinprodukten bei der geschützten Bezeichnung „Hessischer Apfelwein“ sowie die Verwendung von Äpfeln, die nicht in Hessen geerntet wurden. Die Keltereien geben an, bereits „umfassende Konsequenzen“ gezogen zu haben.
„Die Bürgerinnen und Bürger lieben ihren Ebbelwoi, weil dieses heimische Produkt Teil der hessischen Identität ist“, erklärt Martina Feldmayer, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Und sie lieben ihn auch, weil sie dabei an die Streuobstwiesen denken. Sie wissen, wenn sie dieses Produkt kaufen, tun sie etwas für die Natur und unsere hessische Kulturlandschaft. Deshalb muss im Ebbelwoi, der als regionale Spezialität vermarktet wird, grundsätzlich das drin sein, was drauf steht und was die Verbraucherinnen und Verbraucher damit verbinden: hessische Äpfel“, fordert Feldmayer.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen gern hessische regionale Spezialitäten, das belegen zahlreiche Umfragen“, so Feldmayer weiter, „es ist gut, wenn die Kelterer alles tun, um negative Schlagzeilen zu verhindern, die diesem Marktvorteil schaden könnten.“ Die GRÜNEN unterstützen den Appell der Kelterer an Bürgerinnen und Bürger, zur Erntezeit Äpfel von Streuobstwiesen bei den Betrieben abzuliefern. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im neuen Agrarumweltprogramm der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (GRÜNE) eine Förderung des Erhalts von Streuobstwiesen vorgesehen ist. „Diese Förderung wird sicherlich dazu beitragen, dass noch mehr heimische Äpfel geerntet werden können“, so Feldmayer.
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