Inhalt

10.02.2023

Anhörungen der Angehörigen wurden nicht rechtzeitig durchgeführt

30. öffentliche Sitzung Untersuchungsausschuss 20/2

Vanessa Gronemann, Obfrau im UNA 20/2 der GRÜNEN Landtagsfraktion anlässlich der 30. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:

„In der heutigen Sitzung hat der Untersuchungsausschuss die letzten Zeug*innen zu dem Themenkomplex Obduktionen gehört. Hierzu haben wir als Zeugen einen Polizeibeamten gehört, der mit dem Bruder von Sedat Gürbüz über die Obduktion gesprochen hat. Warum er anstelle der Eltern von Sedat Gürbüz mit seinem Bruder sprach, erklärt sich zwar aus der Situation. Vor dem Hintergrund, dass die Eltern die nächsten Angehörigen waren und damit hätten gefragt werden müssen, ist dies für uns aber nicht nachvollziehbar. Der Zeuge führte weiter aus, die Frage der Anhörungen sei nicht originär in seiner Zuständigkeit gewesen, sondern in der Zuständigkeit des Einsatzabschnitts Ermittlungen. Er habe jedoch die Möglichkeit gesehen, dass bei einer Zustimmung zu den Obduktionen die Leichname schneller zur Bestattung freigegeben werden konnten. Aus diesem Grund habe er sich bereit erklärt, die Angehörigen um Zustimmung zu bitten.

Im Ergebnis können wir festhalten, dass die Obduktionen aus rechtlichen Gründen durchzuführen waren. Es ist jedoch in der Befragung aller Zeug*innen zu der Frage der Anhörungen zu den Obduktionen deutlich geworden, dass die Familien in den überwiegenden Fällen nicht rechtzeitig zu den Obduktionen angehört wurden, obwohl dies ihr Recht gewesen wäre. Wir sehen hier insbesondere auch große Widersprüche zwischen der Aktenlage und den Aussagen der Angehörigen und Zeug*innen. So gab zwar vereinzelt Gespräche in denen die Angehörigen auf die Obduktionen hingewiesen wurden, aber nicht über ihre Rechte aufgeklärt wurden. Die richterlichen Beschlüsse mit denen die Obduktionen angeordnet wurden, sind überwiegend erst nach den Obduktionen erlassen wurden. Die Aussagen der Zeug*innen zu diesem Themenkomplex haben aus unserer Sicht auch aufgezeigt, dass der Informationsaustausch zwischen der Generalbundesanwaltschaft und dem hessischen Landeskriminalamt in dieser Frage nicht funktioniert hat. Wir bemängeln hierbei, dass nicht erkannt wurde, wie wichtig den Angehörigen eine umfassende Aufklärung in dieser traumatischen Situation gewesen wäre.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt