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08.11.2012

Anhörung zum Verfassungsschutz – GRÜNE: Parlamentarische Kontrolle muss dringend gestärkt werden

Verfassungsschutz_LogoAls grundsätzliche Bestätigung ihrer Forderung nach einer Stärkung der parlamentarischen Kontrollen des Verfassungsschutzes beurteilt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die heutige Anhörung im Innenausschuss des Landtags. „Die bisherigen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der rechtsterroristischen NSU zeigen, dass die parlamentarische Kontrolle dringend gestärkt werden muss“, erklärt der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich. „Die Parlamentarische Kontrollkommission  für den Verfassungsschutz (PKV) wurde von der Landesregierung über wesentliche Erkenntnisse des Mordes an Halit Yozgat nicht unterrichtet. Erst als die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes am Tatort durch die BILD bekannt wurde, hat der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Bouffier die Kontrollkommission über diese Tatsache unterrichtet.“

„Wir müssen endlich die richtigen Lehren aus den abscheulichen Taten der NSU-Gruppe ziehen.  Eine wichtige Konsequenz muss die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sein. Und darin bestätigen uns auch die Sachverständigen“, so Frömmrich. Leider sind entsprechende Maßnahmen im Gesetzentwurf der CDU und FDP-Fraktionen nicht zu finden. „Das Gegenteil ist der Fall“, beklagt Frömmrich. „Die Regierungsfraktionen planen eine stärkere Kontrolle der Mitglieder der PKV. Das stellt doch alles auf den Kopf.“ Frömmrich weist darauf hin, dass in Bayern Regierungs- und Oppositionsfraktionen gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle erarbeitet haben.

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Erhard Denninger sagte in der Anhörung: „Geheimschutz versus Transparenz: Dieses Spannungsverhältnis muss gründlich neu überdacht werden.“ Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber (Fachschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) führte in seiner Stellungnahme aus, dass „(…) den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz in Hessen (PKV) die gleichen Informationsmöglichkeiten und -rechte wie in anderen Bundesländern eingeräumt werden“ müssten.

Auch die Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch sollte die Regierungsfraktionen dazu bewegen, ihren Vorschlag einer verschärften Kontrolle der Mitglieder der PKV, einzustampfen. Der Datenschutzbeauftragte führte aus: „Schließlich muss auch die Möglichkeit der Mitglieder der Kontrollkommission bestehen, sich Notizen anzufertigen.“ Desweiteren muss es nach seiner Auffassung möglich sein, sich „… Notizen zum Gebrauch über die eigentliche Sitzung hinaus zu fertigen.“ Auch die fachliche Unterstützung der PKV durch eigene Mitarbeiter und Sachverständige hält der Datenschutzbeauftragte für „geboten“ und „grundsätzlich zulässig“. Er folgt insofern der Auffassung von SPD und GRÜNEN. Den Vorschlag von CDU und FDP jegliche Nutzung von Informationstechnik zu verbieten, hält Ronellenfitsch für zu weitgehend.

 

Stellungnahmen:

1.Prof. Dr. Erhard Denninger

2.Prof. Dr. Armin Pfahl-Traughber

3.Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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