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12.01.2017

Anhörung zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Breite Bestätigung des Gesetzesentwurfes und wertvolle Anregungen

Die GRÜNEN bedanken sich bei den Expertinnen und Experten der Anhörung zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) im sozialpolitischen Ausschuss für die breite Bestätigung und die wertvollen Diskussionsvorschläge zum Gesetzesentwurf. „Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit diesem Gesetz einen Wendepunkt in der psychiatrischen Versorgung in Hessen markieren. Das alte, ordnungsrechtlich geprägte Freiheitsentziehungsgesetz soll abgelöst werden durch ein modernes Gesetz, das personenzentrierte und individuelle Hilfe in den Mittelpunkt stellt“, erklärt Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Die Anhörung hat belegt, dass wir dem Spannungsfeld zwischen Patientenrechten und Schutz von Dritten in psychiatrischen Einrichtungen Rechnung getragen haben. Dieser Weg entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und den heutigen Ansprüchen an moderne Hilfe.“

„Es ist gut, dass die überwiegende Mehrheit der Experten uns in der Frage der Zwangsmaßnahmen bestätigt hat: Diese dürfen nur als letztes Mittel, Ultima Ratio und mit klaren Regeln eingesetzt werden. Diese Maßnahmen müssen engmaschig dokumentiert und überwacht werden“, unterstreicht Bocklet. „Wir wissen, dass es sich hier um eine äußerst sensible Problematik handelt, die in die Persönlichkeitsrechte von Einzelnen eingreifen kann. Deshalb werden wir die Anregungen, die in der Anhörung genannt wurden, ernsthaft prüfen und schauen, ob sie den jetzigen Gesetzesentwurf noch weiter verbessern können.“

Viel Lob gab es für die Stärkung der Patientenrechte „Mit dem neuen Gesetz werden die Patientenrechte immens gestärkt. Wir setzen unabhängige Beschwerdestellen ein, es wird einen Patientenfürsprecher geben und eine Besuchskommissionen, die regelmäßig die Unterbringungen prüfen“, erklärt Bocklet.  Die Anzuhörenden befürworteten auch die Ansätze der Hilfen und Unterstützung, bei denen der sozialpsychiatrische Dienst in den Kommunen massiv gestärkt wird. „Es wird neue Aufgaben geben, um Hilfen möglichst ambulant umzusetzen. Dafür werden wir auch finanzielle Mittel bereitstellen. Wir priorisieren ganz klar ambulante vor stationären Hilfen und wollen diese möglichst wohnortnah leisten“, schließt Bocklet ab.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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